Altersvorsorgedepot: Auszahlung, Vererbung und besondere Lebenssituationen

Wie wird aus angespartem Vermögen ein regelmäßiges Einkommen? Was geschieht mit dem Geld bei einem Todesfall, einer Scheidung oder einer vorzeitigen Entnahme? Und welche Entscheidungen müssen Sie möglicherweise noch mit 85 Jahren treffen?

Wer über Jahrzehnte Geld für seine Altersvorsorge zurücklegt, beschäftigt sich zunächst vor allem mit der Ansparphase. Wie viel sollte ich monatlich einzahlen? Welche staatliche Förderung bekomme ich? Welche Rendite ist möglich und wie viel Vermögen könnte bis zum Ruhestand entstehen?

Das sind wichtige Fragen. Allerdings ist die Ansparphase nur ein Teil der Altersvorsorge. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, was später mit dem angesparten Geld geschieht. Schließlich soll das Vermögen irgendwann dazu beitragen, den eigenen Lebensstandard im Ruhestand zu finanzieren.

Mit dem Altersvorsorgedepot, das ab 2027 angeboten werden kann, entstehen neue Möglichkeiten. Neben einer lebenslangen Rentenzahlung wird auch ein zeitlich begrenzter Auszahlungsplan möglich. Damit erhalten Sparer mehr Flexibilität, übernehmen aber auch Verantwortung für die Frage, wie lange ihr Geld reichen soll und welche Risiken sie während der Auszahlung tragen möchten.

Und das Leben hält sich bekanntlich selten an einen Finanzplan. Menschen heiraten, bekommen Kinder, lassen sich scheiden, verlieren ihren Partner oder ziehen ins Ausland. Auch diese Veränderungen können Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge haben.

In diesem vierten Teil meiner Blogreihe zum Altersvorsorgedepot beschäftigen wir uns deshalb mit der Auszahlungsphase und den Lebenssituationen, die darüber hinaus eine Rolle spielen. Besonders ausführlich schauen wir uns an, was ein Börsencrash während der Auszahlung bedeuten kann. Denn die Frage, wie viel Rendite ein Depot langfristig erzielt, ist nur ein Teil der Geschichte.

Wann beginnt die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot?

ei den neuen Altersvorsorgeverträgen beginnt die Auszahlungsphase grundsätzlich frühestens mit Vollendung des 65. und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist ein früherer Beginn möglich, beispielsweise beim Bezug einer entsprechenden Altersrente. Innerhalb dieser Vorgaben wird der Auszahlungsbeginn vertraglich vereinbart.

Das bedeutet, dass Sie nicht zwangsläufig mit Ihrem letzten Arbeitstag auch die Auszahlung Ihres Altersvorsorgedepots beginnen müssen. Wer beispielsweise noch einige Jahre arbeitet oder zunächst über andere ausreichende Einkünfte verfügt, kann einen späteren Auszahlungsbeginn in seine Planung einbeziehen.

Der Zeitpunkt hat Auswirkungen auf die weitere Gestaltung. Je später die Auszahlung beginnt, desto kürzer kann die verbleibende Laufzeit eines Auszahlungsplans bis zum vereinbarten Endalter ausfallen. Gleichzeitig bleibt das angesparte Kapital bis dahin den Chancen und Risiken seiner jeweiligen Anlage ausgesetzt.

Entscheidend ist deshalb, wann Sie das zusätzliche Einkommen tatsächlich benötigen und wie es mit Ihren übrigen Einkünften im Ruhestand zusammenspielt.

 

Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan: Welche Möglichkeiten gibt es?

Mit der Reform stehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege zur Verfügung. Sie können Ihr angespartes Kapital für eine lebenslange Rentenzahlung verwenden oder sich für einen zeitlich begrenzten Auszahlungsplan entscheiden.

Bei einer lebenslangen Rente erhalten Sie regelmäßige Zahlungen bis zu Ihrem Tod. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem vom verfügbaren Kapital, dem gewählten Produkt, den vertraglichen Leistungen und den Bedingungen zum Rentenbeginn ab. Die lebenslange Zahlung übernimmt dabei eine wichtige Aufgabe: Sie sichert das Risiko ab, länger zu leben als ursprünglich erwartet.

Wer sich für einen Auszahlungsplan entscheidet, erhält dagegen monatliche Zahlungen aus dem vorhandenen Kapital. Der Auszahlungsplan muss frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres enden. Eine längere Laufzeit kann vereinbart werden, sofern der Anbieter sie ermöglicht.

Nach dem Ende des Auszahlungsplans gibt es aus diesem Vertrag keine weiteren regelmäßigen Zahlungen. Soweit zu diesem Zeitpunkt noch Kapital vorhanden ist, wird dieses entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen ausgezahlt. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt von der Entwicklung des Vermögens und den bereits geleisteten Auszahlungen ab.

Beide Varianten verfolgen unterschiedliche Ziele. Eine lebenslange Rente bietet Planungssicherheit hinsichtlich der Zahlungsdauer. Ein Auszahlungsplan ermöglicht eine zeitlich begrenzte Auszahlung des vorhandenen Vermögens und kann weiterhin an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilnehmen.

Welche Lösung besser passt, hängt deshalb nicht allein davon ab, welche Variante rechnerisch die höchste Auszahlung verspricht. Es kommt auch darauf an, welche Einkünfte Sie bereits sicher haben, wie flexibel Sie sein möchten und wie viel Risiko Sie im Ruhestand tragen können.

Wie wird die monatliche Auszahlung aus einem Auszahlungsplan berechnet?

Bei einem Auszahlungsplan kann das angesparte Vermögen während der Auszahlungsphase weiterhin investiert bleiben. Das eröffnet zusätzliche Renditechancen, bedeutet aber auch, dass das Kapital weiterhin im Wert schwanken kann.

Die monatlichen Auszahlungen werden zu Beginn und anschließend in gleichmäßigen Abständen von höchstens drei Jahren neu festgelegt. Dabei werden jeweils mindestens 80 Prozent des am Berechnungsstichtag vorhandenen Kapitals durch die Anzahl der verbleibenden Monate bis zum Ende des Auszahlungsplans geteilt.

Die 80 Prozent sind dabei eine gesetzliche Berechnungsgröße. Sie bedeuten weder, dass 80 Prozent Ihres Vermögens garantiert sind, noch, dass die übrigen 20 Prozent dauerhaft geschützt bleiben. In den folgenden Modellrechnungen verwenden wir den gesetzlichen Mindestanteil von 80 Prozent. Die tatsächliche Ausgestaltung eines Auszahlungsplans kann zu anderen Auszahlungsbeträgen führen. Die Beispiele zeigen deshalb einen möglichen Verlauf und keine für alle Anbieter verbindliche Auszahlungshöhe.

Nehmen wir an, Sie beginnen mit 65 Jahren die Auszahlung Ihres Altersvorsorgedepots. Zu diesem Zeitpunkt stehen Ihnen 150.000 Euro zur Verfügung. Sie entscheiden sich für einen Auszahlungsplan, der mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet.

Damit beträgt die geplante Auszahlungsdauer 20 Jahre beziehungsweise 240 Monate.

Die erste Monatsrate berechnet sich bei Anwendung des Mindestfaktors von 80 Prozent folgendermaßen:

150.000 Euro × 80 Prozent ÷ 240 Monate = 500 Euro monatlich.

Diese 500 Euro erhalten Sie zunächst entsprechend dem vereinbarten Auszahlungsplan. Das verbleibende Kapital bleibt investiert und kann weiter an Wert gewinnen oder verlieren.

Nach drei Jahren wird die monatliche Auszahlung anhand des dann vorhandenen Vermögens neu berechnet. Weil gleichzeitig weniger Monate bis zum Vertragsende verbleiben, kann die Auszahlung im Laufe der Jahre steigen. Bei einer ungünstigen Kapitalmarktentwicklung kann sie aber auch sinken.

Genau hier beginnt eine Frage, die bei vielen Berechnungen zur Altersvorsorge zu wenig Beachtung findet: Was passiert, wenn sich die Börse während der Auszahlung deutlich schlechter entwickelt als erwartet?

 

Unterstellen wir für unser Altersvorsorgedepot eine konstante jährliche Rendite von fünf Prozent, ergibt sich bei einer Neuberechnung alle drei Jahre ungefähr folgender Auszahlungsverlauf:

AlterMonatliche Auszahlung
65 Jahre500 €
68 Jahre605 €
71 Jahre739 €
74 Jahre916 €
77 Jahre1.162 €
80 Jahre1.553 €
83 Jahre2.492 €

Vereinfachte Modellrechnung mit monatlichen Entnahmen, monatlich umgerechneter effektiver Jahresrendite von fünf Prozent und dreijährlicher Neuberechnung. Die Beträge sind gerundet; Steuern, Kosten und Inflation bleiben unberücksichtigt.

Der Verlauf wirkt auf den ersten Blick attraktiv. Die monatlichen Auszahlungen steigen im Laufe der Jahre erheblich, obwohl zu Beginn nur 500 Euro ausgezahlt werden.

Allerdings steckt in dieser Berechnung eine entscheidende Annahme: Die Börse erzielt zwanzig Jahre lang jedes Jahr genau fünf Prozent Rendite. Es gibt keinen Börsencrash, keine längere Verlustphase und keine Jahre, in denen sich das Vermögen schlechter entwickelt.

Eine solche Berechnung eignet sich, um die Funktionsweise des Auszahlungsplans zu erklären. Als alleinige Grundlage für die persönliche Ruhestandsplanung reicht sie jedoch nicht aus.

Was passiert bei einem Börsencrash kurz vor dem Ruhestand?

Stellen Sie sich vor, Sie sind 64 Jahre alt und haben 150.000 Euro in Ihrem Altersvorsorgedepot angespart. In einem Jahr möchten Sie die Auszahlung beginnen.

Dann brechen die Börsen um 40 Prozent ein.

Aus Ihren 150.000 Euro werden zunächst 90.000 Euro. Ein solcher Verlust ist erheblich, aber historisch keineswegs ausgeschlossen. Sowohl während der Dotcom-Krise als auch während der Finanzkrise kam es an den Aktienmärkten zu massiven Kursverlusten. Deren genaue Höhe hängt vom betrachteten Index, der Währung und dem gewählten Zeitraum ab.

Ein Verlust von 40 Prozent bedeutet außerdem, dass anschließend ein Kursanstieg von rund 66,7 Prozent notwendig ist, um wieder den ursprünglichen Wert zu erreichen.

Entscheidend ist deshalb, wie lange die Erholung dauert.

Erreicht der Aktienmarkt seinen früheren Höchststand bereits zwei Jahre nach dem Crash, sieht die Situation deutlich anders aus als bei einer Erholungsdauer von sechs oder zehn Jahren.

Für unsere Modellrechnung betrachten wir drei mögliche Entwicklungen. Dabei unterstellen wir einen einmaligen Kursverlust von 40 Prozent mit 64 Jahren und anschließend eine gleichmäßige Erholung des Marktes über zwei, sechs beziehungsweise zehn Jahre.

Erholungsdauer des MarktesDepotwert mit 65 JahrenErste monatliche Auszahlung
2 Jahreca. 116.190 €ca. 387 €
6 Jahreca. 97.998 €ca. 327 €
10 Jahreca. 94.717 €ca. 316 €

Für diese Modellrechnung unterstellen wir, dass der Kursverlust unmittelbar mit 64 Jahren eintritt. Anschließend steigt der Depotwert mit einer rechnerisch konstanten Rendite, sodass der ursprüngliche Marktstand nach genau zwei, sechs beziehungsweise zehn Jahren wieder erreicht wird. Weitere Einzahlungen und Entnahmen vor dem 65. Geburtstag bleiben unberücksichtigt.

Die Unterschiede sind deutlich. Wer ursprünglich mit 500 Euro monatlich gerechnet hatte, erhält bei einer langsamen Erholung zunächst nur rund 316 Euro.

Dabei haben wir bisher lediglich betrachtet, was vor Beginn der Auszahlung geschieht. Noch schwieriger wird die Situation, wenn der Börsencrash eintritt, während bereits regelmäßig Geld aus dem Depot entnommen wird.

 

Während der Ansparphase zahlen wir regelmäßig Geld ein. Fallen die Börsenkurse, können wir mit unseren Beiträgen mehr Fondsanteile kaufen. Wenn sich die Kurse später erholen, profitieren auch diese zusätzlich erworbenen Anteile von der positiven Entwicklung.

Während der Auszahlungsphase verändert sich die Situation grundlegend.

Jetzt entnehmen wir regelmäßig Geld aus dem Depot. Dafür müssen Fondsanteile verkauft werden. Bei niedrigen Kursen werden für denselben Auszahlungsbetrag mehr Anteile benötigt als bei hohen Kursen.

Diese verkauften Fondsanteile stehen anschließend nicht mehr zur Verfügung, wenn sich die Börse erholt.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das: Steht ein Fondsanteil bei 100 Euro, müssen für eine Auszahlung von 500 Euro fünf Anteile verkauft werden. Fällt der Kurs auf 60 Euro, müssen für dieselbe Auszahlung bereits mehr als acht Anteile verkauft werden.

Erholt sich der Kurs später wieder auf 100 Euro, profitieren nur noch die Anteile davon, die tatsächlich im Depot verblieben sind.

Deshalb müssen wir zwei unterschiedliche Entwicklungen betrachten: die Erholung des Aktienmarktes und die Entwicklung des persönlichen Altersvorsorgedepots.

Wenn ein Aktienindex nach sechs Jahren wieder seinen früheren Höchststand erreicht, bedeutet das nicht automatisch, dass auch Ihr Depot wieder denselben Wert besitzt. Schließlich haben Sie während dieser sechs Jahre regelmäßig Geld entnommen.

Dieses Risiko wird als Reihenfolgerisiko der Renditen bezeichnet. Entscheidend ist dabei, in welcher Reihenfolge Gewinne und Verluste auftreten und wann gleichzeitig Geld entnommen wird.

Ein Blick auf die Vergangenheit zeigt, wie unterschiedlich Börsenkrisen verlaufen können.

Beim MSCI World, einem breit gestreuten Aktienindex für entwickelte Märkte, gab es sowohl vergleichsweise kurze Einbrüche als auch Verlustphasen, die viele Jahre andauerten.

Historische KriseUngefährer KursverlustZeit bis zum früheren Höchststand
Börsencrash 198728 %16 Monate
Dotcom-Krise ab 200054 %13 Jahre und 6 Monate
Finanzkrise ab 200749 %5 Jahre und 8 Monate
Corona-Crash 202034 %rund 11 Monate
Börsenrückgang 202213 %rund 18 Monate

Historische Entwicklung des MSCI World. Die Erholungsdauer bezeichnet den Zeitraum bis zur Wiedererreichung des vorherigen Höchststands. Die Ergebnisse hängen unter anderem von der betrachteten Indexvariante, der Währung und der Berücksichtigung reinvestierter Dividenden ab.

Die Tabelle zeigt, dass es keine verlässliche Erholungsdauer gibt. Manche Verluste werden vergleichsweise schnell aufgeholt. Andere Krisen beschäftigen Anleger über viele Jahre.

Auch der historische Durchschnitt bietet keine Garantie dafür, wie die nächste Krise verlaufen wird. Für eine langfristige Altersvorsorgeplanung ist deshalb sinnvoll, mehrere mögliche Entwicklungen zu betrachten.

Wir rechnen im Folgenden mit einer Erholung nach zwei, sechs und zehn Jahren. Diese Zeiträume sind bewusst gewählte Modellannahmen und keine Vorhersage darüber, wie wahrscheinlich ein bestimmter Verlauf ist.

Wir bleiben bei unserem bisherigen Beispiel: Mit 65 Jahren stehen 150.000 Euro zur Verfügung. Der Auszahlungsplan endet mit 85 Jahren, und die monatlichen Auszahlungen werden alle drei Jahre neu berechnet.

Zunächst entwickelt sich das Depot mit einer angenommenen Rendite von fünf Prozent jährlich. Anschließend betrachten wir zwei unterschiedliche Zeitpunkte für einen einmaligen Börsencrash von 40 Prozent.

Im ersten Fall tritt der Crash mit 70 Jahren ein, also fünf Jahre nach Beginn der Auszahlung. Im zweiten Fall erfolgt er mit 75 Jahren, nachdem bereits zehn Jahre lang Geld aus dem Depot entnommen wurde.

Für beide Zeitpunkte berechnen wir jeweils drei unterschiedliche Erholungsphasen. Während der gesamten Zeit laufen die monatlichen Entnahmen weiter. Nach der angenommenen vollständigen Markterholung unterstellen wir erneut eine jährliche Rendite von fünf Prozent.

 

Wie viel Geld wird insgesamt ausgezahlt?

SzenarioMonatliche Auszahlungen bis 85, insgesamtRestkapital mit 85
Kein Börsencrashca. 256.972 €ca. 19.726 €
Crash mit 70, Erholung nach 2 Jahrenca. 231.435 €ca. 17.580 €
Crash mit 70, Erholung nach 6 Jahrenca. 193.884 €ca. 14.269 €
Crash mit 70, Erholung nach 10 Jahrenca. 167.731 €ca. 11.513 €
Crash mit 75, Erholung nach 2 Jahrenca. 232.396 €ca. 16.414 €
Crash mit 75, Erholung nach 6 Jahrenca. 201.637 €ca. 13.515 €
Crash mit 75, Erholung nach 10 Jahrenca. 184.127 €ca. 10.670 €

Die Werte sind gerundete Ergebnisse einer vereinfachten Modellrechnung mit einem einmaligen Kursverlust von 40 Prozent, modellhaft gleichmäßiger Erholung, monatlichen Entnahmen und dreijährlicher Neuberechnung der Auszahlungen. Es handelt sich um eigenständige Szenarien, nicht um aufeinanderfolgende Krisen. Kosten, Steuern und Inflation sind nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse dienen der Veranschaulichung und sind keine Prognose.

Ohne Börsencrash werden in unserem Modell über zwanzig Jahre insgesamt rund 276.600 Euro ausgezahlt, wenn wir die monatlichen Zahlungen und das Restkapital zusammenrechnen.

Kommt es dagegen mit 70 Jahren zu einem Crash und benötigt der Aktienmarkt zehn Jahre, um sich vollständig zu erholen, sinkt die Gesamtauszahlung einschließlich des Restkapitals auf rund 179.200 Euro.

Das sind ungefähr 96.100 Euro weniger.

Dabei handelt es sich in beiden Fällen um dasselbe Anfangsvermögen von 150.000 Euro. Der Unterschied entsteht durch die Kapitalmarktentwicklung und den Zeitpunkt, zu dem das Vermögen während dieser Entwicklung entnommen wird.

Die längere Erholungsdauer hat damit erhebliche Auswirkungen auf die tatsächlich verfügbaren finanziellen Mittel im Ruhestand.

Wie entwickeln sich die monatlichen Auszahlungen?

Für die persönliche Finanzplanung ist die Gesamtsumme allerdings nur ein Teil der Betrachtung. Schließlich müssen die laufenden Lebenshaltungskosten jeden Monat bezahlt werden.

Schauen wir deshalb auf einen Crash mit 70 Jahren und die anschließenden monatlichen Auszahlungen.

AlterOhne CrashErholung nach 2 JahrenErholung nach 6 JahrenErholung nach 10 Jahren
65 Jahre500 €500 €500 €500 €
68 Jahre605 €605 €605 €605 €
71 Jahre738 €531 €445 €430 €
74 Jahre914 €832 €620 €536 €
77 Jahre1.159 €1.054 €856 €685 €
80 Jahre1.546 €1.407 €1.142 €921 €
83 Jahre2.473 €2.250 €1.826 €1.473 €

Besonders deutlich wird der Unterschied mit 74 Jahren. Ohne Börsencrash würde unser Rentner nach der Modellrechnung bereits rund 914 Euro monatlich erhalten. Nach einem Crash mit zehnjähriger Erholungsdauer wären es dagegen nur rund 536 Euro.

Das ist ein Unterschied von fast 380 Euro jeden Monat.

Auch mit 83 Jahren liegen die Auszahlungen noch weit auseinander. Zwar steigen die Monatsraten in unserem Modell im Laufe der Zeit wieder an, doch das bedeutet nicht, dass das verlorene Vermögen vollständig aufgeholt wurde.

Der Grund liegt auch in der Berechnung des Auszahlungsplans. Je näher das Vertragsende rückt, desto weniger Monate bleiben übrig, auf die das vorhandene Kapital verteilt wird. Dadurch können die Monatsraten selbst dann steigen, wenn insgesamt deutlich weniger Vermögen zur Verfügung steht als ursprünglich erwartet.

Wer sich ausschließlich die letzte Monatsrate anschaut, kann deshalb einen falschen Eindruck davon bekommen, wie erfolgreich die Auszahlungsphase tatsächlich verlaufen ist.

Ein Crash mit 75 Jahren wirkt sich anders aus als ein Crash mit 70 Jahren. Bis zum späteren Einbruch wurden bereits zehn Jahre lang Auszahlungen geleistet. Dieses Geld wurde dem Depot entnommen und kann durch einen späteren Kursverlust nicht mehr verloren gehen.

Gleichzeitig bleiben bei einem Auszahlungsplan bis 85 nur noch zehn Jahre bis zum Vertragsende. Benötigt der Aktienmarkt selbst zehn Jahre für seine Erholung, erreicht er seinen früheren Höchststand erst dann, wenn der Auszahlungsplan bereits endet.

Das persönliche Depot hat während dieser Zeit jedoch weiterhin monatliche Zahlungen finanziert.

Ein später Börsencrash ist deshalb nicht automatisch harmloser. Die Auswirkungen verteilen sich lediglich anders auf die bereits erhaltenen und die noch ausstehenden Auszahlungen.

Gerade im höheren Alter kann ein erheblicher Rückgang der monatlichen Einnahmen problematisch werden. Die Lebenshaltungskosten laufen schließlich weiter. Auch zusätzliche Ausgaben für Gesundheit, Unterstützung im Alltag oder Pflege können entstehen.

Ob jemand solche Schwankungen verkraften kann, hängt wesentlich davon ab, welche anderen Einkünfte zur Verfügung stehen.

 

Kann ich mit einem Auszahlungsplan langfristig planen?

Unsere Berechnungen zeigen, weshalb eine durchschnittliche Rendite allein keine ausreichende Grundlage für die Ruhestandsplanung ist.

Ein Auszahlungsplan kann über viele Jahre attraktive Ergebnisse liefern. Er kann aber auch zu erheblich niedrigeren monatlichen Zahlungen führen, wenn ungünstige Börsenentwicklungen auftreten.

Das bedeutet nicht, dass ein Auszahlungsplan grundsätzlich ungeeignet ist. Entscheidend ist vielmehr, welche Aufgabe das Geld im persönlichen Ruhestandskonzept übernehmen soll.

Wer seine notwendigen Lebenshaltungskosten bereits durch gesetzliche Rente, Betriebsrente oder andere verlässliche Einkünfte decken kann, hat möglicherweise mehr Spielraum für schwankende Auszahlungen. Das Altersvorsorgedepot kann dann beispielsweise zusätzliche Reisen, größere Anschaffungen oder andere persönliche Wünsche finanzieren.

Wer dagegen auf die monatlichen Auszahlungen angewiesen ist, um Miete, Lebensmittel oder andere regelmäßige Verpflichtungen zu bezahlen, muss deutlich vorsichtiger planen. In dieser Situation können erhebliche Schwankungen der Auszahlung die finanzielle Sicherheit beeinträchtigen.

Eine lebenslange Rentenzahlung kann deshalb trotz möglicherweise geringerer Renditechancen oder anderer vertraglicher Einschränkungen eine wichtige Alternative sein.

Letztlich geht es um die Frage, wie viel Sicherheit Sie benötigen und wie viel Schwankung Sie sich leisten können.

Neben dem Börsenrisiko gibt es einen weiteren Punkt, der häufig übersehen wird: Selbst bei einer durchgehend positiven Wertentwicklung kann der Auszahlungsverlauf von den persönlichen Bedürfnissen abweichen.

In unserer ersten Modellrechnung beginnt die Auszahlung mit 500 Euro monatlich und steigt erst im höheren Alter auf deutlich größere Beträge.

Doch entspricht das tatsächlich dem Geldbedarf im Ruhestand?

Viele Menschen möchten gerade in den ersten Jahren nach dem Berufsleben reisen, neue Hobbys entdecken oder sich lang gehegte Wünsche erfüllen. Mit zunehmendem Alter können sich die Prioritäten verändern. Vielleicht werden große Reisen weniger interessant, während andere Ausgaben wichtiger werden.

Natürlich gibt es dafür keine allgemeingültige Regel. Manche Menschen sind auch mit 85 Jahren noch ausgesprochen aktiv, während andere schon deutlich früher ihren Alltag verändern müssen.

Trotzdem sollten wir die Frage stellen, ob eine Auszahlung, die in späteren Jahren besonders stark ansteigt, wirklich zu den eigenen Plänen passt.

Hinzu kommt, dass ein Auszahlungsplan mit 85 Jahren enden kann. Das zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Restkapital wird dann ausgezahlt. Anschließend muss entschieden werden, wie dieses Geld weiter verwendet oder angelegt werden soll.

Gerade in einem höheren Lebensalter möchte sich möglicherweise nicht jeder erneut intensiv mit Geldanlagen, Entnahmeentscheidungen und Vermögensverwaltung beschäftigen.

Auch deshalb gehören zur Altersvorsorgeplanung Überlegungen darüber, wer finanzielle Angelegenheiten übernehmen kann, wenn man selbst dazu irgendwann nicht mehr in der Lage ist. Eine passende Vorsorgevollmacht kann dabei ebenso wichtig sein wie die Wahl des Altersvorsorgeprodukts.

Kann ich mir zum Rentenbeginn einen größeren Betrag auszahlen lassen?

Das neue Altersvorsorgedepot sieht die Möglichkeit vor, zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen auszahlen zu lassen.

Bei einem angesparten Vermögen von 150.000 Euro wären das beispielsweise bis zu 45.000 Euro.

Das kann interessant sein, wenn zum Ruhestandsbeginn größere Ausgaben geplant sind. Vielleicht möchten Sie Ihre Wohnung modernisieren, einen Kredit ablösen oder sich einen lang gehegten Wunsch erfüllen.

Allerdings steht das ausgezahlte Geld anschließend nicht mehr für die regelmäßigen monatlichen Leistungen zur Verfügung. Wer sich einen größeren Betrag auszahlen lässt, reduziert damit die Grundlage für die weitere Altersversorgung.

Außerdem ist die steuerliche Behandlung zu berücksichtigen. Die geförderten Auszahlungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Eine größere Einmalzahlung kann deshalb im betreffenden Jahr erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

Die Entscheidung sollte sich daher sowohl am tatsächlichen Geldbedarf als auch an den langfristigen Folgen orientieren.

 

Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Förderung ist deshalb an bestimmte Voraussetzungen und Verwendungszwecke gebunden.

Wer während der Ansparphase Geld für andere Zwecke entnimmt, muss grundsätzlich damit rechnen, dass die staatliche Förderung für den betreffenden Betrag zurückgefordert wird. Dazu können sowohl die erhaltenen Zulagen als auch steuerliche Vorteile gehören.

Auch die steuerliche Behandlung einer solchen Auszahlung muss berücksichtigt werden.

Das Altersvorsorgedepot sollte deshalb nicht mit einem gewöhnlichen, jederzeit frei verfügbaren Wertpapierdepot verwechselt werden.

Eine wichtige Ausnahme betrifft die gesetzlich vorgesehene Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann gefördertes Altersvorsorgevermögen für entsprechende wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Dabei gelten allerdings eigene Regelungen, insbesondere zur späteren Besteuerung über das sogenannte Wohnförderkonto. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte sich vor einer Entnahme genau mit den Voraussetzungen und langfristigen Auswirkungen beschäftigen.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Bei der Altersvorsorge denken wir häufig daran, möglichst lange zu leben und ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Allerdings gehört auch die Frage dazu, was mit dem angesparten Vermögen geschieht, wenn der Vertragsinhaber verstirbt.

Dabei müssen wir zwischen der Ansparphase, einem laufenden Auszahlungsplan und einer lebenslangen Rentenzahlung unterscheiden.

Verstirbt der Vertragsinhaber während der Ansparphase, ist das vorhandene Altersvorsorgevermögen grundsätzlich vererbbar.

Allerdings ist das nicht mit der Vererbung eines gewöhnlichen Wertpapierdepots gleichzusetzen. Die staatliche Förderung ist an die Altersvorsorge gebunden. Wird das Vermögen an Erben ausgezahlt, müssen die gewährten Zulagen und die maßgeblichen steuerlichen Vorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.

Die Erben erhalten deshalb nicht zwangsläufig den vollständigen Depotwert, der zum Todeszeitpunkt ausgewiesen wurde.

Eine wichtige Sonderregelung gibt es für Ehegatten. Das noch vorhandene geförderte Altersvorsorgevermögen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf einen eigenen begünstigten Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.

Dafür muss der überlebende Ehepartner nicht zwingend bereits vor dem Todesfall einen solchen Vertrag besitzen. Entscheidend ist, dass die Übertragung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Für eingetragene Lebenspartner gelten die entsprechenden gesetzlichen Gleichstellungen.

Bei Kindern, unverheirateten Lebensgefährten und anderen Erben besteht die besondere Möglichkeit der förderunschädlichen Übertragung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag grundsätzlich nicht.

Das gilt auch dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Kind selbst bereits ein Altersvorsorgedepot besitzt.

Die vorhandenen Vermögenswerte können im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen vererbt werden. Bei einer Auszahlung sind jedoch grundsätzlich die Förderfolgen zu berücksichtigen.

Gerade für unverheiratete Paare ist das ein wichtiger Punkt. Wer seinen Partner finanziell absichern möchte, sollte sich nicht allein darauf verlassen, dass das Altersvorsorgedepot im Todesfall problemlos übertragen werden kann.

Hier können ergänzende Absicherungen und eine sorgfältige Nachlassplanung sinnvoll sein.

 

Auch während eines Auszahlungsplans kann noch erhebliches Vermögen vorhanden sein.

Verstirbt der Vertragsinhaber beispielsweise mit 73 Jahren, obwohl der Auszahlungsplan bis 85 laufen sollte, ist das noch nicht ausgezahlte Kapital grundsätzlich vererbbar.

Wie bei einem Todesfall während der Ansparphase müssen bei einer Auszahlung an Erben die Regelungen zur Rückzahlung der staatlichen Förderung berücksichtigt werden. Für die begünstigte Übertragung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners gelten die entsprechenden Sonderregelungen.

Die bereits zu Lebzeiten erhaltenen Auszahlungen gehören dagegen nicht mehr zum verbliebenen Altersvorsorgevermögen.

Bei einer lebenslangen Rentenzahlung kommt es wesentlich auf die vereinbarten Vertragsbedingungen an.

Eine lebenslange Rente dient zunächst dazu, regelmäßige Zahlungen bis zum Tod des Rentenberechtigten sicherzustellen. Mit dem Tod endet der persönliche Rentenanspruch grundsätzlich, sofern keine zusätzlichen Leistungen vereinbart wurden.

Je nach Produkt können unter anderem Rentengarantiezeiten oder andere Hinterbliebenenleistungen vorgesehen sein. Solche Vereinbarungen beeinflussen regelmäßig auch die Höhe der möglichen Rentenzahlung.

Wer möchte, dass nach dem eigenen Tod noch Leistungen an Angehörige fließen, sollte deshalb bereits bei der Produktauswahl prüfen, welche Möglichkeiten tatsächlich angeboten werden und welche Kosten beziehungsweise Auswirkungen auf die eigene Rente damit verbunden sind.

Die Frage, wer das vorhandene Altersvorsorgevermögen erhalten soll, ist von der Frage zu unterscheiden, welche steuerlichen Folgen damit verbunden sind.

Ein Testament kann die gewünschte Verteilung des Nachlasses regeln. Daneben können vertragliche Bezugsrechte und besondere gesetzliche Vorschriften eine Rolle spielen.

Die Rückzahlung staatlicher Altersvorsorgeförderung ist außerdem von einer möglichen Erbschaftsteuer zu unterscheiden. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis, den persönlichen Freibeträgen und dem gesamten steuerpflichtigen Erwerb ab.

Gerade bei größeren Vermögenswerten oder komplexeren Familienverhältnissen lohnt sich deshalb eine abgestimmte Nachlassplanung.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei einer Scheidung?

Eine Scheidung kann erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge beider Ehepartner haben.

Für den Versorgungsausgleich ist grundsätzlich maßgeblich, welche Anrechte während der Ehezeit erworben wurden. Dabei kann es einen Unterschied machen, ob sich der Altersvorsorgevertrag noch in der Ansparphase befindet oder bereits Leistungen daraus bezogen werden. Auch eine bereits laufende Auszahlung schließt einen Versorgungsausgleich nicht automatisch aus. Die konkrete Durchführung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und den jeweiligen Versorgungsanrechten.

Wie die Aufteilung im konkreten Fall erfolgt, hängt unter anderem von den bestehenden Verträgen, den während der Ehezeit erworbenen Anrechten und der gerichtlichen Entscheidung ab. Ein Altersvorsorgedepot ist deshalb nicht automatisch vollständig von einer Scheidung ausgenommen, nur weil es auf den Namen eines Ehepartners geführt wird.

Das gilt auch dann, wenn überwiegend ein Ehepartner die Beiträge eingezahlt hat. Der Versorgungsausgleich folgt eigenen gesetzlichen Regeln.

Bei Familien stellt sich zusätzlich die Frage, was mit den staatlichen Kinderzulagen geschieht, wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen.

Zunächst müssen wir zwischen bereits gutgeschriebenen und künftigen Kinderzulagen unterscheiden. Zulagen, die einem Altersvorsorgevertrag bereits gutgeschrieben wurden, sind Bestandteil des dort angesparten Vermögens. Sie begründen keinen eigenen Altersvorsorgeanspruch des Kindes.

Für zukünftige Beitragsjahre kann sich die Zulageberechtigung durch eine Trennung oder Scheidung verändern. Entscheidend sind die dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die Zuordnung des Kindergeldes und die persönlichen Fördervoraussetzungen.

Kommt es zur Scheidung, ist außerdem der Versorgungsausgleich zu berücksichtigen. Dabei können die während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeanrechte geteilt werden. Das gilt grundsätzlich auch für Vermögen, das mithilfe staatlicher Zulagen aufgebaut wurde.

Bereits gutgeschriebene Kinderzulagen werden daher nicht nachträglich einzeln an das Kind ausgezahlt. Auch ein Wechsel der künftigen Zulageberechtigung führt nicht automatisch dazu, dass bereits angespartes Vermögen auf den anderen Elternteil übertragen wird.

 

Was geschieht mit der Förderung, wenn ich mein Eigenheim finanziere?

Wer staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum verwendet, muss die besonderen Regeln der Eigenheimrenten-Förderung beachten.

Dabei wird die steuerliche Förderung nicht einfach dadurch abgeschlossen, dass das Geld in eine Immobilie fließt. Vielmehr werden die entsprechenden Beträge im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über ein Wohnförderkonto erfasst und später steuerlich berücksichtigt.

Das kann Auswirkungen haben, wenn die Immobilie verkauft wird, die Selbstnutzung endet oder sich die persönliche Lebenssituation verändert.

Bei einer Trennung oder Scheidung können außerdem Eigentumsverhältnisse und die weitere Nutzung der Immobilie eine Rolle spielen.

Weil die Eigenheimrenten-Förderung eigenen Regeln folgt, sollte sie immer gesondert betrachtet werden. Die steuerlichen Folgen können sich deutlich von denen eines gewöhnlichen Altersvorsorgedepots mit späterem Auszahlungsplan unterscheiden.

Kann ich zum Rentenbeginn den Anbieter wechseln?

Die Entscheidung für einen Anbieter während der Ansparphase muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass auch die gesamte Auszahlungsphase bei diesem Anbieter stattfinden muss.

Das neue Altersvorsorgerecht sieht Möglichkeiten vor, Altersvorsorgevermögen unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen begünstigten Vertrag zu übertragen. Auch zum Beginn der Auszahlungsphase kann ein solcher Wechsel relevant sein.

Das ist insbesondere dann interessant, wenn der bisherige Anbieter nicht die gewünschte Auszahlungsform anbietet oder ein anderer Anbieter für die geplante Auszahlung bessere Bedingungen vorsieht.

Allerdings sollten bei einem Wechsel die gesetzlichen Voraussetzungen, die vertraglichen Bedingungen, die konkrete Auszahlungsform und mögliche Kosten sorgfältig geprüft werden.

Auch die Frage, welche Anlageprodukte während der Auszahlungsphase verfügbar sind, kann entscheidend sein. Schließlich unterscheiden sich die Anforderungen an ein Depot während des Vermögensaufbaus von denen eines Depots, aus dem bereits regelmäßig Geld entnommen wird.

Wie werden die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot versteuert?

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge folgt grundsätzlich dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.

Während der Ansparphase können staatliche Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche steuerliche Vorteile genutzt werden. Leistungen, die auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen einschließlich der darauf entfallenden Erträge beruhen, unterliegen später grundsätzlich in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung.

Allerdings können sich in einem Altersvorsorgevertrag auch ungeförderte Beiträge befinden. Das ist etwa möglich, wenn Einzahlungen über die steuerlich förderfähigen Höchstbeträge hinaus geleistet wurden oder in einzelnen Jahren keine Förderberechtigung bestand. Für Leistungen aus diesen Beiträgen gelten besondere steuerliche Regelungen.

Deshalb ist für die spätere Steuerbelastung entscheidend, welcher Anteil des ausgezahlten Vermögens auf geförderten und welcher auf ungeförderten Beiträgen beruht. Auch die gewählte Auszahlungsform kann dabei eine Rolle spielen. Eine größere Kapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase kann außerdem die Steuerbelastung im betreffenden Jahr deutlich erhöhen.

Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen im jeweiligen Jahr ab. Neben der gesetzlichen Rente können weitere Renten, Mieteinnahmen oder andere steuerpflichtige Einkünfte eine Rolle spielen.

Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur die Bruttoauszahlung des Altersvorsorgedepots zu betrachten, sondern auch die voraussichtlichen Beträge nach Steuern.

Ob auf Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, hängt wesentlich davon ab, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind.

Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Wer als Rentner pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss auf Leistungen aus einem privat abgeschlossenen, staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag grundsätzlich keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das Altersvorsorgedepot ist dabei von der betrieblichen Altersversorgung zu unterscheiden, für die andere Regeln gelten können.

Freiwillig gesetzlich krankenversichert

Bei freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung werden grundsätzlich auch weitere Einnahmen bei der Beitragsbemessung berücksichtigt, soweit sie nach den gesetzlichen Regelungen beitragspflichtig sind. Auszahlungen aus der privaten Altersvorsorge können deshalb zu zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen führen.

Privat krankenversichert

Wer im Ruhestand privat krankenversichert ist, zahlt seine Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge grundsätzlich unabhängig von der Höhe der Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot. Die Beiträge richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Für die Ruhestandsplanung ist deshalb wichtig, welchen Krankenversicherungsstatus Sie später voraussichtlich haben werden. Zwei Menschen mit einem identischen Altersvorsorgedepot können dadurch unterschiedlich hohe Nettobeträge zur Verfügung haben.

 

Was passiert bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder einer Auswanderung?

Ein weiterer Lebensbereich kann erhebliche Auswirkungen auf die geförderte Altersvorsorge haben: ein Umzug ins Ausland.

Dabei macht es einen Unterschied, ob Sie beispielsweise für sechs Monate im Ausland leben, für mehrere Jahre dorthin ziehen oder Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen.

Außerdem ist zu unterscheiden, ob der Auslandsaufenthalt während der Ansparphase oder bereits während der Auszahlung stattfindet.

Je nach Situation können Fragen zur weiteren Förderberechtigung, zur steuerlichen Behandlung, zu zusätzlichen Einzahlungen und zur Auszahlung des vorhandenen Vermögens entstehen.

Besonders wichtig sind dabei die steuerliche Ansässigkeit, der jeweilige Aufenthaltsstaat und mögliche Doppelbesteuerungsabkommen.

Weil dieses Thema zahlreiche eigene Konstellationen umfasst, widmen wir ihm den fünften Teil unserer Blogreihe. Dort betrachten wir vorübergehende Auslandsaufenthalte, längere Aufenthalte und die endgültige Auswanderung sowohl während der Ansparphase als auch während der Auszahlung.

Welche Auszahlungsform passt zu meiner persönlichen Altersvorsorge?

Das Altersvorsorgedepot eröffnet neue Möglichkeiten, Vermögen für den Ruhestand aufzubauen und später auszuzahlen. Insbesondere der zeitlich begrenzte Auszahlungsplan schafft eine Flexibilität, die bei der bisherigen geförderten Altersvorsorge in dieser Form nicht vorgesehen war.

Diese Flexibilität bringt allerdings zusätzliche Entscheidungen mit sich.

Wie lange soll das Kapital ausgezahlt werden? Wie viel Geld benötigen Sie tatsächlich jeden Monat? Welche anderen Einkünfte stehen zur Verfügung? Wie gehen Sie mit Börsenverlusten um, wenn bereits regelmäßig Geld entnommen wird? Und was soll mit dem Vermögen geschehen, wenn Sie versterben oder sich Ihre Lebensumstände verändern?

Die Entscheidung zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan lässt sich nicht allein anhand der erwarteten Rendite treffen. Entscheidend ist, welche Aufgabe das Altersvorsorgedepot innerhalb Ihrer gesamten Altersvorsorge übernehmen soll.

Soll es unverzichtbare monatliche Ausgaben finanzieren? Soll es zusätzliche Wünsche ermöglichen? Wie wichtig sind Ihnen verlässliche Zahlungen, finanzielle Flexibilität und die Möglichkeit, verbleibendes Vermögen zu vererben? Auch die Frage, wie viel Verantwortung Sie im hohen Alter noch für Ihre Geldanlage übernehmen möchten, gehört zu dieser Entscheidung.

Ob lebenslange Rente oder Auszahlungsplan: Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten, Ihren Wünschen für den Ruhestand und Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. In einem persönlichen Gespräch schauen wir uns an, wie sich das Altersvorsorgedepot sinnvoll in Ihre gesamte Altersvorsorge einfügen lässt.

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Quellenverzeichnis

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