Rechtsschutzversicherung
Ihr Unternehmen verteidigt sich nicht von selbst.
Ob Streit mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden: Rechtliche Auseinandersetzungen können auch im Unternehmensalltag schnell entstehen. Anwalts- und Gerichtskosten können dabei erheblich sein. Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang die Kosten versicherter Rechtsstreitigkeiten und unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen.

Besser gut abgesichert als langwierig gestritten.
Rechtliche Auseinandersetzungen gehören zu den Risiken eines Unternehmens. Ein Konflikt mit einem Mitarbeiter, Ärger mit einer Behörde, ein steuerrechtliches Verfahren oder ein Streit rund um gewerblich genutzte Fahrzeuge kann schnell Zeit, Geld und Nerven kosten.
Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung lässt sich deshalb passend zum Unternehmen und seinen tatsächlichen Risiken zusammenstellen. Je nach Tarif und vereinbarten Bausteinen können unterschiedliche Rechtsbereiche abgesichert werden. Dazu gehören beispielsweise Arbeits-, Steuer-, Verkehrs- oder Immobilienrechtsschutz. Ein Firmenvertragsrechtsschutz kann den Schutz ergänzen, ist jedoch nicht für jede Branche oder berufliche Tätigkeit versicherbar.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob ein Rechtsschutz besteht, sondern welche Rechtsbereiche tatsächlich versichert sind und ob der Versicherungsschutz zur Tätigkeit Ihres Unternehmens passt.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Individuelle Risikoanalyse – Welche rechtlichen Auseinandersetzungen können für Ihr Unternehmen relevant werden?
Passende Bausteine – Der Versicherungsschutz wird auf Ihre Branche, Tätigkeit und betrieblichen Risiken abgestimmt.
Deckung und Leistungen abstimmen – Welche Rechtsbereiche, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen passen zu Ihrem Bedarf?
Marktüberblick verschaffen – Versicherer und Tarife werden hinsichtlich Leistungen und Konditionen miteinander verglichen.
Bestehende Verträge prüfen – Passen Leistungsumfang, Bausteine und Konditionen noch zu Ihrem Unternehmen?
Keine Frage soll offen bleiben
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.
Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung schützt Unternehmen und Selbstständige bei den finanziellen Folgen versicherter rechtlicher Auseinandersetzungen. Je nach gewähltem Versicherungsschutz kann sie beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Auseinandersetzungen mit Behörden, Problemen rund um betriebliche Immobilien oder Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Fahrzeugen greifen.
Der Versicherungsschutz lässt sich dafür aus verschiedenen Bereichen und Bausteinen zusammenstellen. Dazu gehören der allgemeine gewerbliche Rechtsschutz, Arbeitgeber-, Verkehrs- und Immobilienrechtsschutz sowie – je nach Bedarf und Tarif – Spezial-Straf-Rechtsschutz, Inkassorechtsschutz, Versicherungsvertragsrechtsschutz, Hilfsgeschäftsvertragsrechtsschutz und Firmenvertragsrechtsschutz.
Welche Bereiche tatsächlich versichert werden können und sinnvoll sind, hängt von der Tätigkeit und den Risiken des Unternehmens ab. Insbesondere der Firmenvertragsrechtsschutz ist nicht für jede Branche oder berufliche Tätigkeit verfügbar.
Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung übernimmt im versicherten Rechtsfall je nach Tarif unter anderem die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten sowie Kosten für Sachverständige und Gutachter. Auch die Kosten der Gegenseite können übernommen werden, wenn Sie diese nach einer gerichtlichen Entscheidung tragen müssen.
Je nach Tarif können außerdem Kosten für Mediation, außergerichtliche Konfliktlösungen oder weitere vereinbarte Leistungen eingeschlossen sein. Bei Verfahren im Ausland können zusätzliche Regelungen und Entschädigungsgrenzen gelten.
Welche Kosten konkret übernommen werden, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie in der Regel selbst; zudem können für einzelne Leistungen oder Rechtsbereiche Höchstentschädigungen gelten.
Auch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung deckt nicht jede rechtliche Auseinandersetzung ab. Typische Ausschlüsse betreffen unter anderem Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben sowie bestimmte Kapitalanlage- und Finanzgeschäfte. Die genaue Abgrenzung kann sich je nach Versicherer und Tarif unterscheiden.
Ebenfalls nicht versichert sind in der Regel Rechtsfälle, die bereits vor Vertragsbeginn bestanden oder deren Ursache vor Beginn des Versicherungsschutzes lag. Auch vorsätzlich begangene Straftaten sind grundsätzlich nicht versichert. Eine Besonderheit gilt beim Spezial-Straf-Rechtsschutz: Wird dem Versicherten eine vorsätzliche Straftat vorgeworfen, kann der Versicherer zunächst die Kosten der Verteidigung übernehmen. Wird der Versicherte rechtskräftig wegen Vorsatzes verurteilt, muss er die übernommenen Kosten zurückzahlen. Wird der Vorsatzvorwurf nicht bestätigt, verbleiben die versicherten Kosten beim Rechtsschutzversicherer.
Welche Ausschlüsse gelten, hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz und den jeweiligen Bedingungen ab. Deshalb sollten gerade die für das eigene Unternehmen relevanten Risiken vor Vertragsabschluss auf mögliche Ausschlüsse geprüft werden.
Ja, bei einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung können Wartezeiten gelten. Ob und wie lange Sie warten müssen, hängt vom jeweiligen Rechtsbereich und vom gewählten Tarif ab. Häufig beträgt die Wartezeit drei Monate, in einzelnen Bereichen können jedoch andere Fristen gelten oder der Versicherungsschutz kann ohne Wartezeit beginnen.
Bei einem Wechsel des Versicherers können Wartezeiten unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, wenn für den betreffenden Bereich bereits unmittelbar vorher gleichartiger Versicherungsschutz bestanden hat. Welche Wartezeiten für die gewünschten Bausteine gelten und ob Besonderheiten zu beachten sind, sollte deshalb vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Streitigkeiten aus Verträgen mit Kunden oder Lieferanten sind im klassischen gewerblichen Rechtsschutz häufig nicht automatisch versichert. Dabei kann es beispielsweise um die Bezahlung einer erbrachten Leistung, die Qualität einer Lieferung oder die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gehen.
Für solche Auseinandersetzungen kann ein Firmenvertragsrechtsschutz vereinbart werden. Dieser erweitert den Versicherungsschutz um bestimmte Streitigkeiten aus Verträgen, die unmittelbar mit der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen.
Allerdings ist ein Firmenvertragsrechtsschutz nicht für jede Branche oder Tätigkeit verfügbar. Auch Leistungsumfang, versicherbare Vertragsarten und mögliche Begrenzungen unterscheiden sich zwischen den Versicherern. Ob und in welchem Umfang Vertragsstreitigkeiten abgesichert werden können, sollte deshalb vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen, können offene Forderungen für ein Unternehmen schnell zum Problem werden. Ein Inkassorechtsschutz oder ein angeschlossenes Forderungsmanagement kann dabei unterstützen, berechtigte und fällige Forderungen gegenüber Kunden durchzusetzen.
Wie diese Unterstützung konkret aussieht, unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif deutlich. Teilweise werden Kosten eines Inkassoverfahrens übernommen, teilweise wird ein Inkassodienstleister vermittelt oder die Forderungsverfolgung zu besonderen Konditionen angeboten. Auch Selbstbeteiligungen, Mindest- oder Höchstbeträge und die Voraussetzungen für die Übernahme einer Forderung können unterschiedlich geregelt sein. Der Inkassoschutz ersetzt deshalb nicht das normale betriebliche Mahnwesen und bedeutet auch nicht, dass jede offene Rechnung automatisch vom Versicherer eingetrieben wird.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zum Firmenvertragsrechtsschutz: Beim Inkassorechtsschutz besteht grundsätzlich eine Geldforderung des Unternehmens gegenüber einem Kunden, die nicht bezahlt wird. Beim Firmenvertragsrechtsschutz geht es dagegen um einen rechtlichen Streit aus einem Vertrag der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit, beispielsweise darüber, ob eine Leistung vertragsgemäß erbracht wurde oder eine Forderung überhaupt berechtigt ist.
Auch ein Inkassorechtsschutz kann nicht garantieren, dass eine Forderung tatsächlich bezahlt wird. Ist beim Schuldner beispielsweise nichts zu holen, kann auch ein erfolgreiches Inkassoverfahren nicht dafür sorgen, dass das Geld beim Unternehmen eingeht.
Gehen Sie Streitigkeiten gelassen entgegen – ich helfe Ihnen dabei.
Ein guter Gewerberechtsschutz passt zu Ihrem Unternehmen und den rechtlichen Risiken Ihrer Tätigkeit. Bestehende Verträge prüfe ich ebenso wie die Möglichkeiten für einen neuen oder erweiterten Versicherungsschutz.
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