Wohngebäudeversicherung
Ein Schaden am Haus? Aber nicht an Ihrer Existenz.
Ein Haus ist ein Zuhause, Rückzugsort und oft ein Lebenswerk. Sturm, Feuer oder Leitungswasser können schnell große Schäden verursachen. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen und hilft dabei, Ihr Zuhause nach einem Schaden wieder instand zu setzen.

Was eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar macht
Ein Eigenheim ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, dieses Vermögen gegen unvorhersehbare Schäden abzusichern. Ein Sturm deckt das Dach ab, ein Leitungswasserschaden durchfeuchtet Wände und Böden oder ein Brand macht Teile des Hauses unbewohnbar. Solche Schäden können schnell Kosten in fünf- oder sogar sechsstelliger Höhe verursachen.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alle fest mit ihm verbundenen Bestandteile vor den finanziellen Folgen versicherter Schäden. Dazu gehören unter anderem Dach, Fassade, Fenster, Türen, fest verlegte Fußböden sowie technische Anlagen wie Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen. Je nach Tarif können auch weitere fest installierte Bestandteile, etwa eine Wallbox, mitversichert werden. Sie übernimmt je nach Schaden die Kosten für Reparaturen, Sanierungsmaßnahmen oder sogar den Wiederaufbau des Gebäudes und schützt Sie so vor finanziellen Belastungen.
Nicht versichert ist dagegen der bewegliche Hausrat. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder persönliche Gegenstände werden über die Hausratversicherung abgesichert. Gemeinsam sorgen beide Versicherungen dafür, dass sowohl das Gebäude als auch dessen Inhalt umfassend geschützt sind.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Individuelle Bedarfsanalyse – Welche Risiken bestehen für Ihr Gebäude und welcher Versicherungsschutz ist sinnvoll?
Passender Versicherungsschutz – Gemeinsam wählen wir den Versicherungsschutz und die Zusatzbausteine aus, die zu Ihrem Gebäude passen.
Prüfung bestehender Verträge – Passt Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihrem Gebäude und Ihrer heutigen Ausstattung?
Erweiterungen nach Bedarf – Zum Beispiel für Elementarschäden, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen.
Breiter Marktüberblick – Ich vergleiche Tarife, Leistungen und Bedingungen passend zu Ihrem Bedarf.
Keine Frage soll offen bleiben
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alle fest mit ihm verbundenen Bestandteile vor den finanziellen Folgen versicherter Schäden. Dazu gehören beispielsweise Dach, Fassade, Fenster, Türen, fest verlegte Fußböden sowie technische Anlagen wie Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen.
Versichert sind unter anderem Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Je nach Vertrag können auch weitere Risiken, beispielsweise Elementarschäden, mitversichert werden.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt je nach Schaden die Kosten für Reparaturen, Sanierungsmaßnahmen oder sogar den Wiederaufbau des Gebäudes. Sie schützt damit einen der größten Vermögenswerte vieler Menschen vor den finanziellen Folgen unvorhersehbarer Schäden.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude grundsätzlich vor den finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, einen Rohrbruch oder einen Sturm, der das Dach beschädigt.
Je nach Schaden übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen, Aufräumarbeiten, notwendige Schutzmaßnahmen oder den Wiederaufbau des Gebäudes. Je nach Tarif können außerdem weitere Kosten, beispielsweise für Hotelunterbringung oder Mietausfälle, mitversichert sein.
Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck gehören dagegen nicht automatisch zum Versicherungsschutz. Sie müssen in der Regel über einen zusätzlichen Baustein abgesichert werden.
Zur Wohngebäudeversicherung gehören grundsätzlich alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Dazu zählen unter anderem Dach, Fassade, Fenster, Türen, fest verlegte Fußböden oder fest eingebaute Sanitär- und Heizungsanlagen.
Zum Versicherungsschutz können zudem Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen oder Wallboxen gehören. Diese werden bei modernen Wohngebäudeversicherungen häufig gesondert erfasst und ausdrücklich mitversichert.
Auch Garagen, Carports, Gartenhäuser sowie Grundstücksbestandteile wie Zäune, Mauern, Tore oder Briefkastenanlagen können – je nach Versicherungsvertrag – zum Versicherungsschutz gehören. Deshalb sollte vor Vertragsabschluss genau geprüft werden, welche Gebäude- und Grundstücksbestandteile vorhanden sind und wie diese abgesichert werden sollen.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alle fest mit ihm verbundenen Bestandteile. Dazu gehören unter anderem das Dach, die Fassade, Fenster, Türen oder fest eingebaute Gebäudebestandteile.
Die Hausratversicherung schützt dagegen alle beweglichen Gegenstände innerhalb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Vereinfacht gesagt: Alles, was Sie bei einem Umzug in den Umzugswagen tragen würden, gehört in der Regel zum Hausrat. Dazu zählen unter anderem Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder persönliche Gegenstände.
Beide Versicherungen ergänzen sich. Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst absichert, schützt die Hausratversicherung dessen Inhalt. Erst das Zusammenspiel beider Versicherungen sorgt für einen umfassenden Versicherungsschutz Ihres Zuhauses.
Nein. Eine Wohngebäudeversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen für Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
Kommt es beispielsweise zu einem Brand, einem schweren Leitungswasserschaden oder einem Sturm, können die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten schnell mehrere zehntausend oder sogar mehrere hunderttausend Euro betragen. Ohne eine Wohngebäudeversicherung müssten Eigentümer diese Kosten grundsätzlich selbst tragen.
Eine Ausnahme besteht häufig bei einer Immobilienfinanzierung. Viele Banken verlangen für die Vergabe eines Darlehens den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, damit die als Sicherheit dienende Immobilie auch im Schadenfall erhalten bleibt.
Der gleitende Neuwertfaktor sorgt dafür, dass die Versicherungssumme regelmäßig an die aktuellen Baukosten angepasst wird. Steigen etwa die Preise für Baumaterialien oder Handwerkerleistungen, erhöht sich auch die Versicherungssumme entsprechend.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Schadenfall genügend Versicherungsschutz vorhanden ist, um das Gebäude in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen. Ohne diese Anpassung könnte die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme nach einigen Jahren nicht mehr ausreichen, weil die Baukosten zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind.
Der gleitende Neuwertfaktor schützt somit vor den finanziellen Folgen steigender Baukosten und ist ein wichtiger Bestandteil moderner Wohngebäudeversicherungen.
Nein. Elementarschäden sind in der Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht automatisch mitversichert, sondern müssen über einen zusätzlichen Baustein eingeschlossen werden.
Zu den Elementarschäden gehören beispielsweise Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben. Die finanziellen Folgen solcher Naturereignisse können erheblich sein und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.
Ob eine Absicherung gegen Elementarschäden sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Lage der Immobilie und den örtlichen Gegebenheiten ab. Da Starkregen und andere Extremwetterereignisse in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben, gewinnt dieser Versicherungsschutz für viele Eigentümer zunehmend an Bedeutung.
Das hängt davon ab, wie der Eigentümerwechsel erfolgt.
Beim Verkauf geht die bestehende Wohngebäudeversicherung zunächst auf den Käufer über. Nach der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch besteht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann übernommen, angepasst oder innerhalb dieser Frist gekündigt werden.
Bei einer Erbschaft oder Schenkung geht die bestehende Wohngebäudeversicherung ebenfalls auf den neuen Eigentümer über. Ein Sonderkündigungsrecht allein aufgrund des Eigentümerwechsels besteht in diesem Fall jedoch nicht. Es gelten grundsätzlich die regulären Vertrags- und Kündigungsfristen.
Schützen Sie, was Sie aufgebaut haben – ich helfe Ihnen dabei.
Jedes Haus ist anders. Deshalb schaue ich genau hin, welche Risiken abgesichert werden sollten und welcher Versicherungsschutz für Ihr Gebäude wirklich sinnvoll ist.
Gespräch vereinbaren:
Gute Beratung beginnt mit einem guten Gespräch. Rufen Sie mich an oder wählen Sie direkt einen Termin in meinem Kalender aus.
Ich freue mich auf Sie!
Das sagen meine Kundinnen und Kunden
Echte Bewertungen geben oft den besten Eindruck. Hier sehen Sie einen Auszug aus den Rückmeldungen meiner Kundinnen und Kunden auf Google.
