Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer
Mehr für Ihre Zukunft als nur das Gehalt.
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Sie zusätzlich für Ihren Ruhestand vorsorgen. Je nach Gestaltung profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, einem Arbeitgeberzuschuss und einem höheren Sparbeitrag für Ihre Altersvorsorge.

Mehr für Ihre Zukunft
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Möglichkeit, zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen. Je nach Gestaltung profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, einem Arbeitgeberzuschuss und einem höheren Sparbeitrag für Ihre Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge wird immer über Ihren Arbeitgeber eingerichtet. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer können Sie die bAV deshalb nicht selbst abschließen, sondern nutzen die Vorsorgelösung, die Ihr Arbeitgeber anbietet.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber bisher keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, lohnt es sich, das Thema anzusprechen. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Auf Wunsch eines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich ermöglichen.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Persönliche Bedarfssituation – Analyse Ihrer bestehenden Altersvorsorge und Ihrer persönlichen Ziele für den Ruhestand.
Prüfung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge – Einordnung Ihres bestehenden Vertrags sowie der Leistungen und Möglichkeiten Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
Verständliche Erklärung – Erläuterung wichtiger Begriffe und Zusammenhänge rund um die betriebliche Altersvorsorge, damit Sie Ihre Versorgung besser einschätzen können.
Mögliche Handlungsoptionen – Prüfung, welche Möglichkeiten Ihnen innerhalb Ihrer betrieblichen Altersvorsorge oder ergänzend dazu offenstehen.
Gesamte Altersvorsorge im Blick – Betrachtung, wie sich die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll in Ihre gesamte Altersvorsorge einfügt.
Keine Frage soll offen bleiben
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.
Weil Ihr Einkommen die Grundlage für Ihren Lebensunterhalt und Ihre finanzielle Zukunft ist. Können Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, ersetzt die vereinbarte BU-Rente einen Teil des wegfallenden Einkommens.
Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Bei der Beurteilung spielt auch eine Rolle, wie lange dieser Zustand voraussichtlich besteht oder bereits bestanden hat. Die konkrete Regelung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
Im Leistungsfall erhalten Sie die vereinbarte monatliche BU-Rente. Während des Leistungsbezugs müssen Sie für die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel keine weiteren Beiträge zahlen. Je nach Vertrag kann zusätzlich eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall vereinbart sein.
Die Kosten Ihrer BU-Versicherung richten sich unter anderem nach:
• Beruf – Je höher das berufliche Risiko, desto höher kann der Beitrag ausfallen.
• Alter – Ein jüngeres Eintrittsalter wirkt sich in der Regel günstig auf den Beitrag aus.
• Gesundheitszustand – Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
• Höhe der BU-Rente – Je höher die gewünschte Absicherung, desto höher der Beitrag.
• Endalter – Je länger der Versicherungsschutz bestehen soll, desto höher der Beitrag.
• Raucherstatus – Auch der Raucherstatus fließt in die Beitragsberechnung ein.
• Hobbys und Freizeitrisiken – Risikoreiche Aktivitäten können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
Mit der abstrakten Verweisung kann der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten, unabhängig davon, ob Sie diesen tatsächlich ausüben. Moderne BU-Tarife verzichten in der Regel auf diese Klausel. Entscheidend ist dann, ob Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch ausüben können.
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. In jungen Jahren sind die Beiträge häufig günstiger und die Gesundheitshistorie meist noch kürzer. Spätere Erkrankungen oder Diagnosen können den Abschluss erschweren, verteuern oder zu Leistungsausschlüssen führen.
Berufsunfähigkeit: Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben.
Erwerbsunfähigkeit: Sie können aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keiner oder nur noch sehr eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt damit auf Ihren konkreten Beruf ab, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Ihre grundsätzliche Fähigkeit zu arbeiten.
Achten Sie bei der Vertragswahl auf:
• Verzicht auf abstrakte Verweisung – keine Verweisung auf einen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
• Nachversicherungsgarantien – Erhöhung der BU-Rente bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
• Beitragsdynamik – Beitrag und versicherte BU-Rente steigen regelmäßig, damit die Absicherung mitwachsen kann.
• Rentendynamik im Leistungsfall – die ausgezahlte BU-Rente erhöht sich während einer bestehenden Berufsunfähigkeit.
• Arbeitsunfähigkeitsklausel – ermöglicht je nach Tarif bereits bei längerer Krankschreibung eine Leistung, auch wenn eine Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde.
• Prognosezeitraum – wichtig dafür, ab wann eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrages anerkannt werden kann.
• Leistung bei Pflegebedürftigkeit – je nach Tarif kann auch Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf die vereinbarte BU-Rente auslösen.
Ihre Altersvorsorge im Blick.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein Ihrer Altersvorsorge. Gemeinsam schauen wir, wie sie sich sinnvoll in Ihre gesamte Altersvorsorge einfügt.
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