Risikolebensversicherung
Sicherheit geben, auch wenn Sie nicht mehr da sind.
Niemand kann in die Zukunft sehen. Mit einer Risikolebensversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen oder andere Menschen, die Ihnen wichtig sind, im Ernstfall finanziell abgesichert sind. So schaffen Sie Sicherheit für die Zukunft – auch wenn Sie selbst nicht mehr da sind.

Ein finanzielles Sicherheitsnetz für die, die Ihnen am Herzen liegen.
Was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr da sind? Für Ihre Angehörigen ist das nicht nur ein emotionaler Verlust, sondern häufig auch eine große finanzielle Herausforderung. Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass Hinterbliebene in dieser Situation zumindest finanziell abgesichert sind und laufende Verpflichtungen weiterhin erfüllt werden können.
Dabei geht es nicht nur darum, Geld zu vererben. Eine Risikolebensversicherung kann helfen, den Lebensunterhalt der Familie zu sichern, laufende Kredite weiter zu bedienen oder den Erhalt einer Immobilie zu ermöglichen. Sie kann aber auch dabei unterstützen, Erbschaftsteuer oder Pflichtteilsansprüche zu finanzieren, damit Vermögenswerte nicht verkauft werden müssen, nur um finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.
Eine Risikolebensversicherung ist deshalb nicht nur für Familien mit Kindern sinnvoll. Auch Ehe- und Lebenspartner, Immobilienbesitzer, Selbstständige, Unternehmer oder Geschäftspartner können mit ihr wichtige finanzielle Risiken absichern.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Persönlicher Absicherungsbedarf – Wer oder was soll finanziell abgesichert werden? Familie, Immobilienfinanzierung, Geschäftspartner oder andere finanzielle Verpflichtungen.
Versicherungssumme und Laufzeit – Passend zu Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihrem individuellen Absicherungsbedarf.
Prüfung bestehender Verträge – Passt eine bestehende Risikolebensversicherung noch oder ist eine Anpassung beziehungsweise eine zusätzliche Absicherung sinnvoll?
Gesundheitsfragen – Sorgfältige Vorbereitung und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen als Grundlage für den späteren Versicherungsschutz.
Breiter Marktüberblick – Vergleich verschiedener Versicherer sowie deren Leistungen und Beiträge für eine passende Risikolebensversicherung.
Keine Frage soll offen bleiben
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.
Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Damit können Hinterbliebene oder andere begünstigte Personen finanzielle Verpflichtungen erfüllen und laufende Kosten decken.
Sie dient nicht nur dazu, Angehörige finanziell abzusichern. Eine Risikolebensversicherung kann auch dabei helfen, Immobilienfinanzierungen, gemeinsame Darlehen oder geschäftliche Verpflichtungen abzusichern. Darüber hinaus kann die Versicherungsleistung im Erbfall genutzt werden, um beispielsweise Erbschaftsteuer oder Pflichtteilsansprüche zu finanzieren und so Vermögenswerte wie eine Immobilie oder ein Unternehmen zu erhalten.
Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung dient eine Risikolebensversicherung ausschließlich der finanziellen Absicherung. Endet der Vertrag, ohne dass ein Leistungsfall eingetreten ist, erfolgt keine Auszahlung.
Eine Risikolebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn der Tod einer Person für andere finanzielle Folgen hätte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Familie, ein unverheiratetes Paar oder eine geschäftliche Partnerschaft handelt. Entscheidend ist, ob Menschen oder Unternehmen finanziell von einer Person abhängig sind oder gemeinsame finanzielle Verpflichtungen bestehen.
Typische Beispiele sind:
✔ Familien – finanzielle Absicherung von Partner und Kindern.
✔ Ehe- und Lebenspartner – zur finanziellen Absicherung des Partners, beispielsweise für den laufenden Lebensunterhalt, gemeinsame Verpflichtungen oder um dem Partner im Todesfall gezielt finanzielle Mittel zukommen zu lassen.
✔ Haus- oder Kreditbesitzer – damit Kredite im Todesfall weiter bedient oder abgelöst werden können.
✔ Unternehmer und Geschäftspartner – zur Absicherung gemeinsamer finanzieller Verpflichtungen oder eines Unternehmens.
✔ Unverheiratete Paare – beispielsweise zur Finanzierung von Erbschaftsteuer oder Pflichtteilsansprüchen, damit Vermögenswerte wie eine gemeinsame Immobilie erhalten bleiben können.
Die passende Versicherungssumme hängt davon ab, welche finanziellen Verpflichtungen im Todesfall abgesichert werden sollen. Dazu gehören beispielsweise der laufende Lebensunterhalt der Familie, Immobilien- oder andere Kredite, die Ausbildung der Kinder oder finanzielle Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern.
Als Orientierung gilt häufig das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens. Diese Faustformel kann eine erste Einschätzung geben, ersetzt jedoch keine individuelle Berechnung.
Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme zu Ihrer persönlichen Situation passt. Verändern sich beispielsweise Ihre familiäre Situation, Ihre Einkommensverhältnisse oder Ihre finanziellen Verpflichtungen, sollte auch die Höhe der Risikolebensversicherung überprüft werden.
Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sollte sich an dem Zeitraum orientieren, in dem eine finanzielle Absicherung tatsächlich benötigt wird. Ziel ist es, die Zeit abzudecken, in der Hinterbliebene oder andere begünstigte Personen finanziell besonders auf die Versicherungsleistung angewiesen wären.
Häufig endet die Laufzeit beispielsweise mit der Rückzahlung einer Immobilienfinanzierung, dem Ende der Ausbildung der Kinder, dem Eintritt in den Ruhestand oder wenn andere finanzielle Verpflichtungen wegfallen.
Da sich Lebensumstände im Laufe der Zeit verändern können, sollte die Laufzeit regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst oder durch eine weitere Risikolebensversicherung ergänzt werden.
Ja, eine Risikolebensversicherung kann häufig an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Verändert sich etwa Ihre familiäre Situation, Ihre finanziellen Verpflichtungen oder der Bedarf an Versicherungsschutz, sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Versicherungssumme, eine Verlängerung der Laufzeit oder der Abschluss einer weiteren Risikolebensversicherung sinnvoll ist.
Viele Tarife bieten außerdem Nachversicherungsgarantien. Damit kann die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen – unter anderem einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie – erhöht werden, ohne dass erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung werden zwei Personen in einem gemeinsamen Vertrag versichert – häufig Ehe- oder Lebenspartner. Die vereinbarte Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn eine der beiden versicherten Personen während der Vertragslaufzeit verstirbt. Danach endet der Vertrag.
Der Beitragsunterschied zu zwei einzelnen Risikolebensversicherungen ist häufig nur gering. Deshalb lohnt es sich, genau zu prüfen, welche Variante besser zur persönlichen Situation passt.
In vielen Fällen bieten zwei Einzelverträge, die über Kreuz abgeschlossen werden, Vorteile. So können etwa steuerliche Aspekte günstiger sein. Zudem bleibt der Versicherungsschutz für die zweite Person bestehen. Verstirbt bei einer verbundenen Risikolebensversicherung später auch die zweite versicherte Person, erfolgt keine weitere Auszahlung, da der Vertrag bereits mit der ersten Leistung beendet wurde.
Ja. Eine Risikolebensversicherung dient nicht nur der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Sie kann auch helfen, weitere finanzielle Verpflichtungen abzusichern, die im Todesfall entstehen oder bestehen bleiben.
Dazu gehören beispielsweise Immobilien- oder andere Kredite, die finanzielle Absicherung von Geschäftspartnern, die Finanzierung von Erbschaftsteuer oder Pflichtteilsansprüchen sowie die Möglichkeit, einer bestimmten Person gezielt finanzielle Mittel zukommen zu lassen.
Gerade bei größeren Vermögenswerten, Unternehmen oder Immobilien kann eine Risikolebensversicherung dazu beitragen, dass Vermögen erhalten bleibt und nicht verkauft werden muss, um finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.
Ja. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen in der Regel Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sie bilden die Grundlage für die Risikoeinschätzung des Versicherers und beeinflussen, ob und zu welchen Bedingungen der Versicherungsschutz angeboten wird.
Deshalb sollten die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder sogar verweigert.
Je nach Gesundheitszustand können ein Beitragszuschlag, ein Leistungsausschluss oder in Einzelfällen auch eine Ablehnung des Antrags möglich sein. Deshalb ist es sinnvoll, die Gesundheitsangaben vor dem Antrag sorgfältig vorzubereiten und gegebenenfalls anonym bei mehreren Versicherern prüfen zu lassen.
Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist grundsätzlich einkommensteuerfrei.
Ob Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer eine Rolle spielen, hängt von der Gestaltung des Vertrages und den beteiligten Personen ab. Deshalb sollte bereits beim Abschluss darauf geachtet werden, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigter und Beitragszahler ist.
Gerade bei größeren Versicherungssummen, unverheirateten Paaren oder der Absicherung von Geschäftspartnern kann die richtige Vertragsgestaltung steuerliche Vorteile bieten. Deshalb sollte dieser Punkt bereits vor Vertragsabschluss berücksichtigt werden.
Schützen Sie die Menschen, die Ihnen wichtig sind.
Eine gut geplante Risikolebensversicherung schafft finanzielle Sicherheit für den Ernstfall. Dabei unterstütze ich Sie.
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