D&O-Versicherung
Große Verantwortung braucht starken Schutz.
Als Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskraft treffen Sie täglich Entscheidungen mit weitreichenden Folgen. Entsteht durch eine Pflichtverletzung ein Vermögensschaden, können Sie persönlich dafür haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung schützt Sie bei versicherten Haftungsansprüchen vor den finanziellen Folgen und hilft, Ihr Privatvermögen zu schützen.

Haftung kennt keine zweite Chance.
Wer als Geschäftsführer, Vorstand oder in einer anderen verantwortlichen Position Entscheidungen für ein Unternehmen trifft, übernimmt damit auch persönliche Pflichten. Eine wirtschaftlich schlechte Entscheidung allein führt dabei nicht automatisch zur persönlichen Haftung. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und dem Unternehmen oder einem Dritten dadurch ein Vermögensschaden entstanden ist.
Haftungsansprüche können sowohl aus der Innenhaftung als auch aus der Außenhaftung entstehen. Bei der Innenhaftung macht das eigene Unternehmen einen Schaden gegenüber der verantwortlichen Person geltend. Bei der Außenhaftung kommen Ansprüche von außerhalb des Unternehmens. Je nach Haftungsgrundlage kann dabei auch das Privatvermögen der verantwortlichen Person betroffen sein.
Eine D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organ- und Leitungspersonen. Wird ein versicherter Haftungsanspruch erhoben, prüft der Versicherer zunächst, ob dieser berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes übernommen. Auch die Kosten der Abwehr eines versicherten Anspruchs gehören damit zu einer wichtigen Funktion der D&O.
Grundsätzlich kann der Schutz über eine Unternehmens-D&O oder eine persönliche D&O bestehen. Bei der Unternehmens-D&O schließt das Unternehmen den Vertrag für die versicherten Personen ab. Eine persönliche D&O wird dagegen von der Führungskraft selbst abgeschlossen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem von der eigenen Position, dem bestehenden Versicherungsschutz und der konkreten Haftungssituation ab.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Individuelle Bedarfsanalyse – passend zu Unternehmen, Position, Verantwortungsbereich und persönlichem Haftungsrisiko.
Deckungssummen und Leistungen – abgestimmt auf die möglichen finanziellen Folgen und den benötigten Versicherungsumfang.
Absicherungsmöglichkeiten prüfen – Unternehmens-D&O und persönliche D&O werden passend zur jeweiligen Situation berücksichtigt.
Bestehende Verträge prüfen – Ist die vorhandene D&O noch passend und reicht der Versicherungsschutz für die aktuelle Situation aus?
Breiter Marktüberblick – Vergleich verschiedener Versicherer und Tarife, um eine passende Lösung für Ihre Situation zu finden.
Keine Frage soll offen bleiben
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Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und andere Organ- und Leitungspersonen. Sie greift, wenn eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung persönlich für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wird.
Dabei erfüllt die D&O zwei wichtige Aufgaben: Sie prüft, ob der erhobene Haftungsanspruch berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ist der Anspruch berechtigt und vom Versicherungsschutz umfasst, übernimmt sie die Schadenersatzleistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Eine D&O kann vom Unternehmen für seine Organ- und Leitungspersonen abgeschlossen werden oder als persönliche D&O unmittelbar von der zu versichernden Person. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Varianten sind insbesondere bei der Kontrolle über den Vertrag und den zur Verfügung stehenden Versicherungssummen relevant.
Eine D&O-Versicherung schützt die im Vertrag versicherten Organ- und Leitungspersonen vor den finanziellen Folgen ihrer persönlichen Haftung. Dazu können beispielsweise Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder andere Personen mit vergleichbarer Leitungs- und Entscheidungsverantwortung gehören.
Wer tatsächlich versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Bei einer Unternehmens-D&O können mehrere Personen über einen gemeinsamen Vertrag abgesichert sein. Dabei können auch ehemalige oder neu hinzukommende Organ- und Leitungspersonen unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Bei einer persönlichen D&O besteht dagegen ein eigener Vertrag für die einzelne versicherte Person. Damit ist der Versicherungsschutz nicht mit dem Schutz anderer Führungskräfte innerhalb einer Unternehmens-D&O geteilt.
Eine D&O-Versicherung greift bei Vermögensschäden, für die eine versicherte Organ- oder Leitungsperson aufgrund einer Pflichtverletzung persönlich haftbar gemacht wird. Dabei kann es sowohl um Ansprüche des eigenen Unternehmens als auch um Ansprüche Dritter gehen.
Mögliche Haftungsfälle können beispielsweise entstehen, wenn
- Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig abgeführt werden,
- wichtige Fristen versäumt werden und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht,
- Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden, obwohl die wirtschaftliche Situation oder die Entscheidungsgrundlage dies nicht rechtfertigt,
- notwendige Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt werden,
- bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Insolvenzpflichten verletzt oder erforderliche Maßnahmen verspätet eingeleitet werden,
- oder ohne ausreichende Prüfung Geschäfte abgeschlossen werden, durch die dem Unternehmen ein Vermögensschaden entsteht.
Bei der Innenhaftung macht das eigene Unternehmen einen Schadenersatzanspruch gegen die verantwortliche Person geltend. Bei der Außenhaftung wird die versicherte Person von Dritten persönlich in Anspruch genommen.
Die D&O prüft, ob eine persönliche Haftung besteht. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab, berechtigte und versicherte Schadenersatzansprüche übernimmt sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Eine D&O-Versicherung bietet keinen Schutz für jede Pflichtverletzung oder jeden gegen eine Führungskraft erhobenen Anspruch. Zu den wesentlichen Ausschlüssen gehören insbesondere vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen und wissentliche Verstöße. Wer bewusst gegen Pflichten oder Gesetze verstößt, kann die finanziellen Folgen nicht auf die D&O-Versicherung übertragen.
Auch Geldstrafen, Bußgelder und persönliche Sanktionen sind grundsätzlich nicht über eine D&O versicherbar. Gleiches gilt für Schäden, die nicht in den vereinbarten Versicherungsumfang fallen oder deren zugrunde liegende Umstände bei Abschluss bereits bekannt waren.
Je nach Vertrag können weitere Ausschlüsse oder Einschränkungen bestehen, beispielsweise für bestimmte Tätigkeiten, Beteiligungsverhältnisse oder bereits bekannte Ansprüche und Pflichtverletzungen. Deshalb ist gerade bei einer D&O wichtig, die Ausschlüsse und Einschränkungen vor Vertragsabschluss genau zu prüfen.
Bei D&O-Versicherungen gilt häufig das Claims-made-Prinzip, auch Anspruchserhebungsprinzip genannt. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist dabei grundsätzlich, wann ein Haftungsanspruch gegen die versicherte Person erstmals geltend gemacht wird und nicht allein, wann die zugrunde liegende Pflichtverletzung begangen wurde.
Das ist besonders wichtig, weil zwischen einer Pflichtverletzung und dem daraus entstehenden Haftungsanspruch mehrere Jahre liegen können. Ein Geschäftsführer kann beispielsweise während seiner Amtszeit eine Entscheidung treffen, deren finanzielle Folgen erst später erkannt werden. Wird er erst Jahre danach persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen, kommt es darauf an, welcher Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt beziehungsweise nach den vereinbarten Regelungen besteht.
Deshalb spielen bei einer D&O neben dem Claims-made-Prinzip auch Regelungen zur Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist eine wichtige Rolle. Sie können darüber entscheiden, ob auch zeitlich zurückliegende Pflichtverletzungen oder erst nach Vertragsende erhobene Ansprüche noch vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Bei einer Unternehmens-D&O schließt das Unternehmen die Versicherung ab. Versichert sind die im Vertrag erfassten Organ- und Leitungspersonen, unter anderem Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte. Die Versicherungssumme steht dabei grundsätzlich für die versicherten Personen und Schadenfälle des Vertrages zur Verfügung. Dadurch können mehrere Verantwortliche auf denselben Versicherungsschutz zugreifen.
Eine persönliche D&O, auch Individual-D&O genannt, schließt die Führungskraft dagegen für sich selbst ab. Sie verfügt damit über einen eigenen Versicherungsvertrag und eine eigene Versicherungssumme, die nicht durch Haftungsfälle anderer Organ- oder Leitungspersonen des Unternehmens aufgebraucht werden kann.
Eine persönliche D&O kann deshalb insbesondere dann interessant sein, wenn der Versicherungsschutz des Unternehmens nicht ausreicht, Unsicherheit über dessen Umfang besteht oder eine Führungskraft einen zusätzlichen eigenen Schutz wünscht. Auch beim Wechsel des Arbeitgebers oder bei mehreren Mandaten können die Unterschiede zwischen beiden Varianten eine wichtige Rolle spielen.
Unternehmens-D&O und persönliche D&O müssen dabei kein Entweder-oder sein. Ein persönlicher Vertrag kann einen bestehenden Versicherungsschutz des Unternehmens ergänzen.
Eine pauschal passende Versicherungssumme gibt es bei der D&O-Versicherung nicht. Sie sollte sich am individuellen Haftungsrisiko orientieren. Dabei spielen unter anderem Unternehmensgröße, Umsatz, Bilanzsumme, Anzahl der verantwortlichen Personen, Branche und mögliche Schadenhöhen eine Rolle.
Bei einer Unternehmens-D&O ist außerdem wichtig, dass die vereinbarte Versicherungssumme in der Regel nicht jeder versicherten Person einzeln zur Verfügung steht. Mehrere Geschäftsführer, Vorstände oder andere versicherte Personen können auf dieselbe Versicherungssumme zugreifen. Auch Abwehrkosten können die noch verfügbare Summe reduzieren, abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung.
Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte deshalb nicht nur betrachtet werden, wie hoch ein einzelner möglicher Schaden ausfallen könnte. Entscheidend ist auch, wie viele Personen und Haftungsfälle sich den vorhandenen Versicherungsschutz teilen können und ob die Versicherungssumme für dieses Gesamtrisiko ausreichend bemessen ist.
Bei einer D&O können Pflichtverletzung und Haftungsanspruch zeitlich weit auseinanderliegen. Deshalb sind Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist wichtige Bestandteile des Versicherungsschutzes.
Die Rückwärtsdeckung kann Pflichtverletzungen erfassen, die bereits vor Beginn der D&O-Versicherung begangen wurden, sofern der daraus entstehende Haftungsanspruch erst während der Versicherungszeit geltend gemacht wird. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Pflichtverletzung oder ein möglicher daraus resultierender Anspruch bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war.
Die Nachmeldefrist betrifft dagegen die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Sie kann dafür sorgen, dass auch später erhobene Haftungsansprüche noch unter den bisherigen Versicherungsschutz fallen, wenn die zugrunde liegende Pflichtverletzung während des versicherten Zeitraums begangen wurde. Wie lange diese Möglichkeit besteht und welche Voraussetzungen gelten, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab.
Gerade bei einem Versichererwechsel, dem Ausscheiden aus einer Führungsposition oder der Beendigung eines Unternehmens sind diese Regelungen besonders wichtig. Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist sollten deshalb bei der Auswahl und beim Wechsel einer D&O-Versicherung genau betrachtet werden.
Verantwortung tragen, Haftungsrisiken absichern.
Wer Verantwortung für ein Unternehmen übernimmt, trägt auch persönliche Haftungsrisiken. Eine passende D&O-Versicherung berücksichtigt Ihre Position, Ihren Verantwortungsbereich und den bereits bestehenden Versicherungsschutz.
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