Kfz-Versicherung
Gut abgesichert. Auf jeder Fahrt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen oder an fremden Sachen zufügen. Mit einer Teilkasko oder Vollkasko können Sie den Schutz sinnvoll erweitern und auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern.

Pflichtversicherung? Ja. Aber klug gewählt, schützt sie weit mehr.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen oder an fremden Sachen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Haftpflicht jedoch nicht versichert.
Mit einer Teilkasko oder Vollkasko können Sie Ihren Versicherungsschutz sinnvoll erweitern. Je nach Tarif sind unter anderem Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wildunfälle oder selbst verursachte Unfälle am eigenen Fahrzeug mitversichert.
Gerade bei der Kfz-Versicherung unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Tarife oft deutlich. Nicht immer ist der günstigste Beitrag auch die passende Lösung. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz zu Ihrem Fahrzeug, Ihrem Fahrverhalten und Ihren persönlichen Anforderungen passt.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Individuelle Bedarfssituation – Analyse Ihres Fahrzeugs, Ihrer Nutzung und Ihres persönlichen Absicherungsbedarfs.
Passender Versicherungsschutz – Ich ordne ein, ob eine Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Sinnvolle Zusatzbausteine – Ich prüfe, welche Zusatzleistungen wie Schutzbrief, Fahrerschutz oder Rabattschutz für Sie sinnvoll sind.
Prüfung bestehender Verträge – Ich prüfe Ihren bestehenden Versicherungsschutz sowie die vereinbarten Leistungen und Deckungssummen.
Breiter Marktüberblick – Ich vergleiche passende Tarife und Versicherer unter Berücksichtigung von Preis und Leistung.
Keine Frage soll offen bleiben
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.
Die Kfz-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Schadens im Straßenverkehr. Sie besteht aus der Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie den freiwilligen Bausteinen Teilkasko und Vollkasko.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland. Ohne eine bestehende Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Für die Kfz-Haftpflicht gilt außerdem ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass Versicherer grundsätzlich verpflichtet sind, eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten. Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn ein Versicherer einen Vertrag bereits wegen erheblicher Beitragsrückstände oder einer außergewöhnlich hohen Schadenbelastung beendet hat. Für eine Teilkasko oder Vollkasko gilt dieser Kontrahierungszwang nicht.
Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen oder an fremden Sachen zufügen. Die Teilkasko versichert unter anderem Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfälle. Die Vollkasko erweitert den Versicherungsschutz zusätzlich um selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Schäden durch Vandalismus.
Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) belohnt unfallfreies Fahren. Fahranfänger starten in der Regel mit der SF 0 und zahlen zunächst einen höheren Prozentsatz des Versicherungsbeitrags. Mit jedem schadenfreien Versicherungsjahr steigen Sie in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse auf. Zwischen der SF 0 und der SF 1 gibt es zusätzlich die SF ½. Danach erfolgt die Einstufung in ganzen Schadenfreiheitsklassen.
Mit jeder höheren Schadenfreiheitsklasse sinkt der Prozentsatz, den Sie für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Regel auch für die Vollkaskoversicherung zahlen. Die Teilkaskoversicherung kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt. Viele Versicherer führen ihre Schadenfreiheitsklassen heute bis zur SF 50. Wer 50 oder mehr schadenfreie Versicherungsjahre erreicht hat, verbleibt in der Regel in dieser höchsten Einstufung.
Verursachen Sie einen Schaden, der über Ihre Versicherung reguliert wird, erfolgt eine Rückstufung. Dabei verlieren Sie nicht nur eine Schadenfreiheitsklasse, sondern mehrere Jahre. Anschließend steigen Sie mit jedem schadenfreien Versicherungsjahr wieder Schritt für Schritt in höhere Schadenfreiheitsklassen auf.
Zum Start einer Kfz-Versicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Sondereinstufungen, beispielsweise für Zweitwagen oder durch besondere Regelungen einzelner Versicherer, möglich. Diese entsprechen jedoch nicht immer Ihrer tatsächlich erfahrenen Schadenfreiheitsklasse.
Ihr Schadenfreiheitsrabatt geht bei einem Versicherungswechsel grundsätzlich nicht verloren. Der neue Versicherer fragt Ihre Schadenfreiheitsklasse beim bisherigen Versicherer ab und erhält die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre.
Haben Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer eine Sondereinstufung, beispielsweise für einen Zweitwagen oder aufgrund besonderer Tarifregelungen erhalten, wird diese nicht automatisch an den neuen Versicherer weitergegeben. Übermittelt werden ausschließlich die tatsächlich erfahrenen Schadenfreiheitsjahre.
Einige Versicherer übernehmen Sondereinstufungen freiwillig, wenn die bisherigen Vertragsverhältnisse nachgewiesen werden können. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Hatten Sie mehrere Jahre keine Kfz-Versicherung, bleiben Ihre Schadenfreiheitsklassen nicht unbegrenzt erhalten. Je nach Versicherer können sie nach sieben bis zehn Jahren ohne bestehenden Vertrag verfallen. Danach ist häufig nur noch eine Neueinstufung möglich.
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem Ihr Schadenfreiheitsrabatt, die Typklasse und Regionalklasse Ihres Fahrzeugs, das Alter des Fahrzeugs, das Alter des Versicherungsnehmers, das Alter der Fahrer sowie der gewählte Versicherungsumfang.
Ebenso spielen unter anderem der Fahrerkreis, die jährliche Fahrleistung, der Abstellort des Fahrzeugs und viele weitere Tarifmerkmale eine Rolle. Fast jede Angabe im Antrag kann sich auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags auswirken.
Deshalb sollten alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Nur so kann der Versicherer den Versicherungsschutz korrekt berechnen und im Schadenfall ohne Probleme leisten.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie nicht selbst verursacht haben. Dazu gehören etwa Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Explosion, Tierbisse oder Tierunfälle.
Die Vollkaskoversicherung umfasst immer auch die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich sind selbst verursachte Unfallschäden, Schäden durch Vandalismus sowie Schäden nach einer Fahrerflucht versichert. Schäden, die über die Vollkaskoversicherung reguliert werden, führen zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Teilkaskoschäden bleiben hingegen ohne Auswirkungen auf Ihre Schadenfreiheitsklasse.
Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich nicht versichert. Weiterhin kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, wenn gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Pflichten verstoßen wird.
Verursachen Sie etwa alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss einen Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zunächst trotzdem. Anschließend kann der Versicherer den Versicherungsnehmer oder Fahrer in Regress nehmen. In der Teilkasko oder Vollkasko kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Auch wenn ein Fahrzeug unberechtigt genutzt wird und dadurch ein Schaden entsteht, kann der Versicherer den verantwortlichen Fahrer in Regress nehmen.
Mit einer Werkstattbindung vereinbaren Sie, dass Kaskoschäden in einer vom Versicherer ausgewählten Partnerwerkstatt repariert werden. Dafür erhalten Sie einen günstigeren Versicherungsbeitrag. Der Versicherer hat mit seinen Partnerwerkstätten entsprechende Vereinbarungen getroffen und gibt einen Teil der dadurch entstehenden Kostenvorteile an Sie weiter.
Die Werkstattbindung gilt ausschließlich für Schäden, die über Ihre eigene Kfz-Versicherung reguliert werden. Für Inspektionen, Wartungen oder andere Reparaturen können Sie Ihr Fahrzeug weiterhin in jede Werkstatt Ihrer Wahl bringen. Auch Schäden, die über die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners reguliert werden, können Sie in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
Lassen Sie einen Kaskoschaden trotz vereinbarter Werkstattbindung in einer anderen Werkstatt reparieren, kann der Versicherer die Versicherungsleistung entsprechend kürzen.
Mit einem Rabattschutz bleiben Sie nach einem selbst verursachten Schaden beim gleichen Versicherer im folgenden Versicherungsjahr in Ihrer bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Ohne Rabattschutz würden Sie nach einem regulierten Schaden entsprechend zurückgestuft.
Die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre werden im Hintergrund jedoch weiterhin fortgeschrieben. Der Schaden verschwindet also nicht, sondern wird intern berücksichtigt.
Wechseln Sie später den Versicherer, werden ausschließlich die tatsächlich erfahrenen Schadenfreiheitsjahre übermittelt. Der neue Versicherer berücksichtigt daher die Schadenfreiheitsklasse, die sich ohne Rabattschutz ergeben hätte.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem eine höhere Selbstbeteiligung, ein angepasster Fahrerkreis, eine Werkstattbindung oder der Verzicht auf Zusatzbausteine, die Sie nicht benötigen.
Oft lassen sich Beiträge auch durch eine geschickte Nutzung der Schadenfreiheitsklassen reduzieren. Haben Sie mehrere Fahrzeuge, kann es sinnvoll sein, die beste Schadenfreiheitsklasse dem Fahrzeug mit dem höchsten Versicherungsbeitrag zuzuordnen. Auch ein SF-Klassentausch oder die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen innerhalb der Familie können den Versicherungsbeitrag reduzieren.
Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären, weil hier sehr viele Faktoren eine Rolle spielen können.
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