Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Ihr Rat hat Gewicht – und kann teuer werden.

Wer berät, bewertet oder vermittelt, trägt Verantwortung – denn ein Fehler kann hohe finanzielle Folgen haben. Ob falsche Empfehlungen, fehlerhafte Berechnungen oder unklare Vertragsformulierungen – wenn Ihr Kunde dadurch einen Vermögensschaden erleidet, können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor solchen Ansprüchen und sichert Ihr Unternehmen ab.

SchuetzeFinanz Architekt plant Garten mit Schirm für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Wer in beratender, prüfender oder vermittelnder Funktion tätig ist, trägt große Verantwortung. Schon ein kleiner Fehler kann erhebliche finanzielle Schäden für Kunden oder Geschäftspartner verursachen – und die Haftungsansprüche schnell in die Höhe treiben.

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie genau in diesen Fällen. Sie übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können – ohne finanzielle Risiken fürchten zu müssen.

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  • Individuelle Absicherung – genau abgestimmt auf Ihre Branche und Ihr Risiko.

  • Haftungsschutz für Beratungsfehler – sichert finanzielle Schäden ab, die durch Ihre Tätigkeit entstehen.

  • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten – damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Prüfung bestehender Verträge – ich stelle sicher, dass Ihr Schutz aktuell und umfassend ist.

  • Unabhängiger Marktüberblick – ich finde die beste Lösung für Sie.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die vor „echten“ Vermögensschäden schützt. Diese entstehen, wenn ein Dritter finanzielle Nachteile erleidet, ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Typische Fälle sind Beratungsfehler, versäumte Fristen oder fehlerhafte Kalkulationen.

Die VSH ist besonders relevant für Berufsgruppen mit beratender, prüfender oder verwaltender Tätigkeit, darunter Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsmakler, Architekten und IT-Dienstleister. In einigen dieser Berufe ist der Abschluss der Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die VSH schützt vor finanziellen Schäden, die durch berufliche Fehler entstehen und zu einem direkten Vermögensnachteil beim Auftraggeber führen. Dazu gehören Falschberatungen, Planungsfehler oder das Übersehen von Fristen. Nicht versichert sind Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende (unechte) Vermögensschäden.

Echte Vermögensschäden entstehen ohne einen vorherigen Personen- oder Sachschaden – etwa durch Beratungsfehler oder versäumte Fristen. Unechte Vermögensschäden sind finanzielle Verluste, die aus einem vorherigen Personen- oder Sachschaden resultieren, z. B. ein Verdienstausfall nach einem Unfall.

Das Verstoßprinzip legt fest, dass der Versicherungsfall mit dem Zeitpunkt des Fehlers oder beruflichen Versehens eintritt – unabhängig davon, wann der Schaden entdeckt oder ein Anspruch geltend gemacht wird. Das ist besonders wichtig, da Vermögensschäden oft erst nach längerer Zeit sichtbar werden.

Ob Sie Ihre Verträge überdenken wollen oder ein Risiko versichern lassen möchten, ein Gespräch ist immer ein sicherer Anfang.