D&O-Versicherung
Große Verantwortung braucht starken Schutz.
Als Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskraft treffen Sie täglich Entscheidungen – mit großen Chancen, aber auch Risiken. Denn wenn etwas schiefläuft, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Ob ein strategischer Fehler, ein Compliance-Verstoß oder eine Fehleinschätzung – die D&O-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, damit Sie mit Sicherheit handeln können.

Haftung kennt keine zweite Chance.
Fehlentscheidungen sind Teil jeder unternehmerischen Tätigkeit – doch im Management können sie schnell existenzbedrohende Folgen haben. Ob Vertragsverstöße, Pflichtverletzungen oder finanzielle Fehlplanungen – als Führungskraft haften Sie persönlich und oft mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Deshalb schließen Unternehmen für ihre Führungskräfte eine D&O-Versicherung ab. Sie schützt vor finanziellen Risiken, übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In manchen Fällen kann es zudem sinnvoll sein, sich als Führungskraft zusätzlich selbst abzusichern – etwa wenn keine ausreichende Deckung durch das Unternehmen besteht oder man als externer Geschäftsführer tätig ist.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Absicherung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte – Schutz vor persönlicher Haftung bei Fehlentscheidungen.
Übernahme von Schadenersatzforderungen – ob von Kunden, Investoren oder Aufsichtsbehörden.
Rechtsschutz bei Haftungsansprüchen – Kostenübernahme für Anwälte, Gutachten und Gerichtsverfahren.
Individuelle Vertragsgestaltung – passend zur Unternehmensgröße und Branche.
Zusätzliche Absicherung möglich – falls Sie als Führungskraft eine eigene D&O-Versicherung wünschen.
Keine Frage soll offen bleiben
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Führungskräfte vor persönlichen Haftungsrisiken im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie übernimmt:
• Abwehrkosten für unberechtigte Ansprüche
• Schadensersatzleistungen bei berechtigten Forderungen infolge von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen
Der Schutz der D&O-Versicherung gilt für:
• Vorstände und Geschäftsführer
• Aufsichtsräte und Beiräte
• Leitende Angestellte (z. B. Prokuristen)
Je nach Vertrag können auch weitere Führungsebenen abgesichert werden.
Die D&O-Versicherung schützt bei Vermögensschäden infolge von Pflichtverletzungen. Dazu gehören:
• Abwehr unbegründeter Ansprüche
• Zahlung berechtigter Schadensersatzforderungen
🚫 Nicht versichert sind in der Regel Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
Von der D&O-Versicherung ausgeschlossen sind:
• Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen
• Gesetzeswidrige Handlungen
• Persönliche Bereicherung durch illegale Mittel
• Bekannte Ansprüche vor Vertragsabschluss
Die genauen Ausschlüsse hängen vom individuellen Vertrag ab,
Das Claims-made-Prinzip bedeutet, dass der Zeitpunkt der Anspruchserhebung für den Versicherungsschutz entscheidend ist. Die Versicherung greift, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit gemeldet wird – unabhängig davon, wann der Fehler begangen wurde.
Eine persönliche D&O-Versicherung bietet Führungskräften unabhängigen Schutz, z. B.:
• Wenn das Unternehmen keine D&O-Deckung hat
• Falls die Deckung des Unternehmens nicht ausreicht
• Bei persönlicher Haftung, unabhängig von der Firma
Schützen Sie Ihre Verantwortung – ich helfe Ihnen dabei.
Ob Sie Ihre Verträge überdenken wollen oder ein Risiko versichern lassen möchten, ein Gespräch ist immer ein sicherer Anfang.
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Gute Versicherungen beginnen mit einem guten Gespräch. Rufen Sie mich an oder suchen Sie sich in meinem externen Kalender einen Termin für ein unverbindliches Gespräch aus – ich freue mich auf Sie!