D&O-Versicherung

Große Verantwortung braucht starken Schutz.

Als Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskraft treffen Sie täglich Entscheidungen – mit großen Chancen, aber auch Risiken. Denn wenn etwas schiefläuft, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Ob ein strategischer Fehler, ein Compliance-Verstoß oder eine Fehleinschätzung – die D&O-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, damit Sie mit Sicherheit handeln können.

SchuetzeFinanz Manager im Regen unter Schirm für D&O-Versicherung

Fehlentscheidungen sind Teil jeder unternehmerischen Tätigkeit – doch im Management können sie schnell existenzbedrohende Folgen haben. Ob Vertragsverstöße, Pflichtverletzungen oder finanzielle Fehlplanungen – als Führungskraft haften Sie persönlich und oft mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Deshalb schließen Unternehmen für ihre Führungskräfte eine D&O-Versicherung ab. Sie schützt vor finanziellen Risiken, übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In manchen Fällen kann es zudem sinnvoll sein, sich als Führungskraft zusätzlich selbst abzusichern – etwa wenn keine ausreichende Deckung durch das Unternehmen besteht oder man als externer Geschäftsführer tätig ist.

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  • Absicherung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte – Schutz vor persönlicher Haftung bei Fehlentscheidungen.

  • Übernahme von Schadenersatzforderungen – ob von Kunden, Investoren oder Aufsichtsbehörden.

  • Rechtsschutz bei Haftungsansprüchen – Kostenübernahme für Anwälte, Gutachten und Gerichtsverfahren.

  • Individuelle Vertragsgestaltung – passend zur Unternehmensgröße und Branche.

  • Zusätzliche Absicherung möglich – falls Sie als Führungskraft eine eigene D&O-Versicherung wünschen.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Führungskräfte vor persönlichen Haftungsrisiken im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie übernimmt:

Abwehrkosten für unberechtigte Ansprüche
Schadensersatzleistungen bei berechtigten Forderungen infolge von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen

Der Schutz der D&O-Versicherung gilt für:

Vorstände und Geschäftsführer
Aufsichtsräte und Beiräte
Leitende Angestellte (z. B. Prokuristen)

Je nach Vertrag können auch weitere Führungsebenen abgesichert werden.

Die D&O-Versicherung schützt bei Vermögensschäden infolge von Pflichtverletzungen. Dazu gehören:

Abwehr unbegründeter Ansprüche
Zahlung berechtigter Schadensersatzforderungen

🚫 Nicht versichert sind in der Regel Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.

Von der D&O-Versicherung ausgeschlossen sind:

Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen
Gesetzeswidrige Handlungen
Persönliche Bereicherung durch illegale Mittel
Bekannte Ansprüche vor Vertragsabschluss

Die genauen Ausschlüsse hängen vom individuellen Vertrag ab,

Das Claims-made-Prinzip bedeutet, dass der Zeitpunkt der Anspruchserhebung für den Versicherungsschutz entscheidend ist. Die Versicherung greift, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit gemeldet wird – unabhängig davon, wann der Fehler begangen wurde.

Eine persönliche D&O-Versicherung bietet Führungskräften unabhängigen Schutz, z. B.:

• Wenn das Unternehmen keine D&O-Deckung hat
• Falls die Deckung des Unternehmens nicht ausreicht
• Bei persönlicher Haftung, unabhängig von der Firma

Ob Sie Ihre Verträge überdenken wollen oder ein Risiko versichern lassen möchten, ein Gespräch ist immer ein sicherer Anfang.