Betriebliche Altersvorsorge
Starke Arbeitgeber bieten mehr als nur ein Gehalt.
Mitarbeiter erwarten heute mehr als nur ein gutes Gehalt – sie wünschen sich Sicherheit für die Zukunft. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein attraktives Extra, das nicht nur Fachkräfte anzieht und bindet, sondern auch steuerliche Vorteile für Arbeitgeber bietet.

Mehr Sicherheit für Ihr Team – mehr Vorteile für Sie.
Die betriebliche Altersvorsorge ist mehr als nur ein Benefit – sie zeigt Ihren Mitarbeitern, dass Sie über den Arbeitstag hinaus an ihre Zukunft denken. Wer sich keine Sorgen um die Zeit nach dem Berufsleben machen muss, arbeitet motivierter und bleibt dem Unternehmen langfristig treu. Gleichzeitig profitieren Ihre Mitarbeiter von steuerlichen Vorteilen, staatlicher Förderung und einer stabilen Absicherung fürs Alter.
Auch für Sie als Arbeitgeber lohnt sich die bAV: Sie steigern Ihre Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte, stärken die Bindung zu Ihrem Team und senken langfristig Lohnnebenkosten. Mit der richtigen Absicherung schaffen Sie eine Win-win-Situation – für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Maßgeschneiderte Vorsorgelösungen – passend für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
Steuerliche Vorteile nutzen – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Attraktivität als Arbeitgeber steigern – Fachkräfte gewinnen und langfristig binden.
Flexibilität für Mitarbeiter – von Direktversicherung bis Pensionskasse.
Unabhängiger Marktüberblick – ich finde die beste Lösung für Sie.
Keine Frage soll offen bleiben
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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine ergänzende Vorsorgelösung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter anbietet. Sie dient dazu, die gesetzliche Rente aufzustocken und kann entweder vom Arbeitgeber finanziert oder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer selbst getragen werden.
Die bAV kann über fünf verschiedene Durchführungswege umgesetzt werden:
• Direktzusage: Der Arbeitgeber sichert eine bestimmte Leistung zu und bildet dafür Rückstellungen im Unternehmen.
• Unterstützungskasse: Eine externe Versorgungseinrichtung verwaltet die Altersvorsorge für mehrere Unternehmen.
• Pensionskasse: Eine von Unternehmen oder Branchen gegründete Einrichtung, die Beiträge verwaltet und später Renten auszahlt.
• Pensionsfonds: Eine selbstständige Versorgungseinrichtung mit flexibler Kapitalanlage.
• Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab.
Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in die bAV ein. Dadurch sinken das zu versteuernde Einkommen sowie die Sozialabgaben, was einen finanziellen Vorteil bringt.
Beiträge zur bAV sind steuer- und sozialabgabenfrei – bis zu bestimmten gesetzlichen Höchstgrenzen. Die spätere Auszahlung im Rentenalter wird zwar versteuert, allerdings meist zu einem günstigeren Steuersatz als während des Berufslebens.
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die bAV unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat fortgeführt werden. Die genauen Konditionen sollten frühzeitig geprüft und mit dem neuen Arbeitgeber besprochen werden.
Ansprüche aus der bAV sind sofort unverfallbar, wenn sie durch Entgeltumwandlung finanziert wurden. Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen gilt die Unverfallbarkeit ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren und einem Mindestalter von 21 Jahren.
Ja, in Absprache mit dem Arbeitgeber können zusätzliche Beiträge in die bAV eingezahlt werden – zum Beispiel durch Einmalzahlungen aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Dies hilft, die steuerlichen Vorteile der bAV bestmöglich zu nutzen.
Schützen Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter – ich helfe Ihnen dabei.
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