Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ihr Rat hat Gewicht – und kann teuer werden.
Wer berät, bewertet oder vermittelt, trägt Verantwortung – denn ein Fehler kann hohe finanzielle Folgen haben. Ob falsche Empfehlungen, fehlerhafte Berechnungen oder unklare Vertragsformulierungen: Entsteht Ihrem Kunden dadurch ein Vermögensschaden, können daraus hohe Haftungsansprüche entstehen. Die VermögensschadenHaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Ihr Wissen schützt andere – Ihre Versicherung schützt Sie.
Nicht jeder Vermögensschaden ist gleich. In der Betriebshaftpflicht sind in der Regel sogenannte unechte Vermögensschäden mitversichert. Dabei entsteht der finanzielle Schaden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.
Ein echter Vermögensschaden entsteht dagegen unmittelbar, ohne dass vorher eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Eine falsche Beratung, eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Berechnung kann beispielsweise dazu führen, dass Ihrem Kunden ein rein finanzieller Schaden entsteht.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit ein echter Vermögensschaden entsteht.
So baue ich Ihren Schutz auf:
Individuelle Risikoanalyse – abgestimmt auf Ihre Tätigkeit, Branche und Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Passender Versicherungsschutz – Leistungen und Deckungssummen orientieren sich an Ihren beruflichen Risiken.
Prüfung wichtiger Vertragsinhalte – Welche Tätigkeiten, Risiken und Besonderheiten müssen im Vertrag berücksichtigt werden?
Prüfung bestehender Verträge – Passt Ihr vorhandener Schutz noch zu Ihrer aktuellen Tätigkeit und Ihrem Bedarf?
Breiter Marktüberblick – Ich vergleiche Tarife, Leistungen und Bedingungen verschiedener Versicherer.
Keine Frage soll offen bleiben
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Versicherungen, meinem Service und Ihren Möglichkeiten. Und falls Sie noch mehr wissen möchten: Ich bin nur eine Nachricht entfernt.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt vor den finanziellen Folgen sogenannter echter Vermögensschäden. Diese entstehen, wenn einem Dritten durch Ihre berufliche Tätigkeit ein finanzieller Nachteil entsteht, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde.
Typische Ursachen sind etwa Beratungsfehler, versäumte Fristen, fehlerhafte Berechnungen oder falsche Auskünfte. Die Versicherung prüft dabei auch, ob ein Anspruch berechtigt ist, übernimmt berechtigte Forderungen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist besonders für Berufe wichtig, bei denen durch Beratung, Planung, Prüfung oder Vermittlung ein finanzieller Schaden bei Dritten entstehen kann.
Dazu gehören insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler, Unternehmensberater, Immobilienmakler, Architekten oder bestimmte IT-Dienstleister. Für einige Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, für andere ist sie aufgrund des beruflichen Haftungsrisikos sinnvoll.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden und welche finanziellen Schäden daraus entstehen können.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift bei finanziellen Schäden, die Dritten durch Fehler oder Versäumnisse im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
Dazu können beispielsweise Beratungsfehler, fehlerhafte Berechnungen, versäumte Fristen, falsche Auskünfte oder Fehler bei der Vermittlung und Planung gehören.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch die Prüfung der Haftungsfrage: Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen des Versicherungsschutzes übernommen, unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Welche Tätigkeiten und Risiken tatsächlich versichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Ein echter Vermögensschaden entsteht direkt am Vermögen, ohne dass vorher eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Versäumen Sie beispielsweise eine wichtige Frist und Ihrem Kunden entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden.
Ein unechter Vermögensschaden ist die finanzielle Folge eines Personen- oder Sachschadens. Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden eine Maschine und führt deren Ausfall zusätzlich zu einem Verdienstausfall, ist dieser finanzielle Verlust ein unechter Vermögensschaden.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil echte Vermögensschäden typischerweise über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden, während unechte Vermögensschäden grundsätzlich dem Bereich der Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflicht zuzuordnen sind.
Beim Verstoßprinzip ist prinzipiell der Zeitpunkt entscheidend, an dem der berufliche Fehler begangen wurde, der später zum Vermögensschaden führt. Das kann etwa eine falsche Beratung, eine fehlerhafte Berechnung oder eine versäumte Frist sein.
Zwischen diesem Fehler und dem tatsächlichen Schaden können durchaus Monate oder sogar Jahre liegen. Deshalb ist bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wichtig, wann der Verstoß stattgefunden hat und welcher Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt bestand.
Gerade bei einem Versichererwechsel oder der Beendigung einer Tätigkeit sollte deshalb darauf geachtet werden, dass keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Schützen Sie Ihre Expertise – ich helfe Ihnen dabei.
Ihre berufliche Tätigkeit verändert sich – und damit können sich auch Ihre Haftungsrisiken verändern. Ich prüfe mit Ihnen, welcher Versicherungsschutz zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem tatsächlichen Risiko passt.
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