Ab 2027 soll sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend verändern. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können Sie staatliche Förderung künftig auch für eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge ohne Beitragsgarantie nutzen.
Dabei geht es um weit mehr als die Frage, in welche ETFs oder Fonds das Geld investiert werden kann. Entscheidend sind auch die Förderregeln, die unterschiedlichen Modelle des Altersvorsorgedepots und die Vorgaben für die spätere Auszahlung.
Wer kann die neue Förderung nutzen?
Bei der bisherigen Riester-Rente war die staatliche Förderung vor allem für Arbeitnehmer, Beamte und gesetzlich rentenversicherungspflichtige Selbstständige vorgesehen. Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung konnten die Förderung in der Regel nicht nutzen.
Mit dem Altersvorsorgedepot wird dieser Kreis erweitert. Künftig können auch Selbstständige und Freiberufler unabhängig von einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung die staatliche Förderung erhalten.
Damit steht die geförderte private Altersvorsorge künftig einem deutlich größeren Personenkreis offen.
Wie funktioniert die Förderung?
Bei der Riester-Rente beträgt die Grundzulage maximal 175 Euro pro Jahr. Mit der neuen Förderung können es künftig bis zu 540 Euro pro Jahr sein. Wie hoch Ihre Förderung tatsächlich ausfällt, hängt davon ab, wie viel Sie selbst einzahlen. Damit Sie überhaupt eine Grundzulage erhalten, müssen Sie mindestens 10 Euro monatlich (120 Euro jährlich) einzahlen.
Die ersten 30 Euro monatlich (360 Euro jährlich) werden besonders stark gefördert: Für jeden selbst eingezahlten Euro gibt der Staat 50 Cent dazu. Zahlen Sie beispielsweise 30 Euro monatlich, erhalten Sie 15 Euro monatlich vom Staat. Damit fließen insgesamt 45 Euro monatlich in Ihre Altersvorsorge. Für den Teil Ihres Eigenbeitrags, der über 30 Euro monatlich hinausgeht, gibt der Staat für jeden weiteren Euro 25 Cent dazu.
Die maximale Grundzulage erreichen Sie bei einem eigenen Beitrag von 150 Euro monatlich (1.800 Euro jährlich). Die Förderung setzt sich dann aus 15 Euro monatlich für die ersten 30 Euro Eigenbeitrag und weiteren 30 Euro monatlich für die nächsten 120 Euro Eigenbeitrag zusammen.
150 Euro Eigenbeitrag monatlich (1.800 Euro jährlich)
+ 45 Euro Grundzulage monatlich (540 Euro jährlich)
= 195 Euro monatlich (2.340 Euro jährlich) für Ihre Altersvorsorge
Die maximale Grundzulage beträgt damit 45 Euro monatlich (540 Euro jährlich) pro Person.
Zusätzliche Förderung für Kinder
Für Kinder gibt es zusätzlich eine Kinderzulage. Sie beträgt bis zu 25 Euro monatlich (300 Euro jährlich) pro Kind und wird dem Elternteil zugerechnet, das auch das Kindergeld erhält. Die Kinderzulage wird grundsätzlich so lange gewährt, wie für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Auch die Kinderzulage richtet sich nach dem eigenen Beitrag: Für jeden selbst eingezahlten Euro gibt der Staat einen Euro Kinderzulage dazu – bis zur maximalen Förderung von 25 Euro monatlich. Wer beispielsweise 15 Euro monatlich selbst einzahlt, kann für ein Kind weitere 15 Euro monatlich erhalten. Ab einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich (300 Euro jährlich) kann die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich pro Kind ausgeschöpft werden.
200 Euro zusätzlich für Berufseinsteiger
Wer früh mit der eigenen Altersvorsorge beginnt, kann zusätzlich zur regulären Grundzulage einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Dafür darf zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Eine eigene Mindestaltersgrenze für den Berufseinsteigerbonus gibt es dagegen nicht. Außerdem müssen mindestens 10 Euro monatlich (120 Euro jährlich) selbst eingezahlt werden.
Entscheidend ist nicht allein das Alter. Auch junge Menschen müssen bereits zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Ein klassisches Beispiel ist ein Auszubildender: Durch die Ausbildung ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und kann deshalb bereits mit 16 oder 17 Jahren förderberechtigt sein und den Berufseinsteigerbonus erhalten. Die parallel vorgesehene Frühstartrente schließt diese Förderung nicht aus.
Bei Studierenden sieht es anders aus. Wer beispielsweise mit 20 Jahren ausschließlich studiert, gehört allein aufgrund des Studiums noch nicht zum förderberechtigten Personenkreis. Übt der Student zusätzlich einen rentenversicherungspflichtigen Nebenjob aus, kann darüber eine Förderberechtigung entstehen. Auch eine förderberechtigende selbstständige Tätigkeit kann eine Möglichkeit sein.
Es gibt damit keine einfache Altersgrenze nach dem Motto „Altersvorsorgedepot ab 18“. Entscheidend ist, ob bereits eine Förderberechtigung besteht. Wer diese Voraussetzung erfüllt und noch keine 25 Jahre alt ist, kann neben der regulären Förderung zusätzlich einmalig den 200-Euro-Berufseinsteigerbonus erhalten.
Gibt es zusätzlich einen Steuervorteil?
Die staatliche Förderung besteht nicht nur aus den Zulagen. Die eigenen Beiträge und die erhaltenen Zulagen können innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft dabei im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob der mögliche Steuervorteil höher ausfällt als die bereits erhaltenen Zulagen.
Ist die errechnete Steuerersparnis höher, wird die Differenz bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Zulagen und Steuerersparnis werden deshalb nicht einfach vollständig zusammengerechnet: Die bereits erhaltenen Zulagen fließen in die Berechnung des zusätzlichen Steuervorteils ein.
Auch während der Ansparphase gibt es einen steuerlichen Vorteil. Erträge, die innerhalb des geförderten Altersvorsorgedepots entstehen, werden nicht laufend besteuert und können weiter angelegt werden. Die Besteuerung wird grundsätzlich in die spätere Auszahlungsphase verschoben. Wie diese Besteuerung dann konkret aussieht, gehört zu den Punkten, die ich in einem weiteren Beitrag ausführlicher betrachten werde.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Geldanlage?
Beim Altersvorsorgedepot lohnt es sich, etwas genauer hinzuschauen. In der bisherigen Berichterstattung werden die unterschiedlichen Möglichkeiten häufig miteinander vermischt. Mal ist allgemein vom Altersvorsorgedepot die Rede, mal vom Standarddepot – und auch die Begrenzung der Effektivkosten auf maximal 1 Prozent wird teilweise genannt, ohne deutlich zu machen, für welches Modell sie eigentlich gilt.
Für einen besseren Überblick unterscheiden wir deshalb zunächst drei Modelle: das Standarddepot, den Altersvorsorgedepot-Vertrag und das Garantieprodukt. Was sich hinter diesen drei Möglichkeiten verbirgt, wie sie sich voneinander unterscheiden und warum sie trotzdem gerne in einen Topf geworfen werden, schauen wir uns jetzt genauer an.
1. Das Standarddepot
Das Standarddepot ist die einfachste und am stärksten vorgegebene Variante. Hier stellen Sie sich Ihr Depot nicht selbst aus einer großen Auswahl an ETFs und Fonds zusammen. Stattdessen werden zwei vom Anbieter festgelegte Fonds mit unterschiedlichem Risikoprofil verwendet, auf die Sie Ihre Beiträge verteilen können. Damit ist die Auswahl der konkreten Anlagen deutlich stärker vorgegeben als beim Altersvorsorgedepot-Vertrag. Eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge gibt es nicht, sodass der Wert der Anlage während der Laufzeit schwanken kann.
Eine Besonderheit des Standarddepots ist die gesetzliche Begrenzung der Kosten. Die Effektivkosten dürfen maximal 1 Prozent betragen. Diese Kostengrenze gilt ausdrücklich für das Standarddepot und nicht automatisch für die anderen Varianten.
Das Standarddepot ist außerdem so konzipiert, dass es ohne verpflichtende Beratung abgeschlossen werden kann. Durch die begrenzte Auswahl und die vorgegebenen Strukturen soll der Abschluss möglichst einfach gehalten werden. Eine Beratung ist damit keine Voraussetzung für den Abschluss.
Wer geförderte Altersvorsorgeprodukte anbietet, muss seinen Kunden auch ein Standarddepot zugänglich machen. Der Anbieter kann dafür ein eigenes Standarddepot anbieten oder mit einem anderen Anbieter zusammenarbeiten. Zusätzlich soll auch der Staat ein eigenes Standarddepot anbieten, sodass neben den Angeboten privater Anbieter eine staatliche Variante zur Verfügung stehen soll.
Das Standarddepot soll damit einen einfachen Einstieg ermöglichen: begrenzte Auswahl, klare Vorgaben, keine verpflichtende Beratung und gesetzlich gedeckelte Effektivkosten.
2. Der Altersvorsorgedepot-Vertrag
Beim Altersvorsorgedepot-Vertrag haben Sie deutlich mehr Möglichkeiten, Ihre Geldanlage selbst zusammenzustellen, als beim Standarddepot. Das betrifft sowohl die Auswahl der Anlagen als auch deren Anzahl. Statt sich zwischen zwei vom Anbieter vorgegebenen Fonds zu entscheiden, können Sie aus einer größeren Auswahl zulässiger ETFs, Fonds und weiterer Kapitalanlagen wählen.
Dabei können Sie sich beispielsweise für eine einzelne Anlage entscheiden oder mehrere zulässige ETFs und Fonds miteinander kombinieren. Wie genau das Depot zusammengestellt wird, bleibt damit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben wesentlich flexibler als beim Standarddepot.
Auch der Altersvorsorgedepot-Vertrag kommt ohne Garantie auf die eingezahlten Beiträge aus. Wie sich das angesparte Vermögen entwickelt, hängt von den gewählten Anlagen und deren Wertentwicklung ab.
Ein wesentlicher Unterschied zum Standarddepot liegt außerdem bei den Kosten. Die dort geltende Begrenzung der Effektivkosten auf maximal 1 Prozent gilt für den Altersvorsorgedepot-Vertrag nicht. Die tatsächlichen Kosten hängen vom jeweiligen Anbieter und der gewählten Anlage ab und können deshalb auch über 1 Prozent liegen.
Der Altersvorsorgedepot-Vertrag bietet damit deutlich mehr Freiheiten bei der Zusammenstellung der Kapitalanlage – sowohl bei der Auswahl als auch bei der Anzahl der verwendeten Anlagen. Welche ETFs, Fonds und weiteren Anlagen tatsächlich zur Verfügung stehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Angebot des Anbieters.
3. Das Garantieprodukt
Die dritte Möglichkeit ist das Garantieprodukt. Hier steht nicht die möglichst freie Auswahl einzelner ETFs oder Fonds im Vordergrund, sondern die Absicherung eines bestimmten Anteils der eingezahlten Beiträge. Vorgesehen sind zwei Varianten mit einer Garantie von 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge.
Bei der 80-Prozent-Garantie müssen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Gegenüber einer 100-Prozent-Garantie hat der Anbieter dadurch mehr Spielraum für eine chancenorientierte Kapitalanlage. Bei der 100-Prozent-Garantie müssen dagegen die eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase vollständig garantiert zur Verfügung stehen.
Wie die Beiträge innerhalb eines Garantieprodukts angelegt werden, entscheidet der jeweilige Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Anders als beim Standarddepot oder Altersvorsorgedepot-Vertrag steht hier deshalb nicht die eigene Auswahl und Zusammenstellung einzelner Anlagen im Mittelpunkt.
Auch für das Garantieprodukt gilt die 1-Prozent-Kostengrenze des Standarddepots nicht. Die konkreten Kosten hängen vom jeweiligen Produkt und Anbieter ab.
Damit ergänzt das Garantieprodukt die beiden Varianten ohne Beitragsgarantie um eine Möglichkeit für diejenigen, die bei ihrer geförderten Altersvorsorge einen festgelegten Teil oder die vollständige Höhe ihrer eingezahlten Beiträge abgesichert haben möchten.
Wann und wie komme ich an mein Geld?
Das Altersvorsorgedepot ist für die Altersvorsorge gedacht. Deshalb können Sie nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt über das angesparte Kapital verfügen. Auf die Ansparphase folgt die Auszahlungsphase – und auch für deren Beginn gibt es feste Vorgaben.
Grundsätzlich kann die Auszahlungsphase frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70 Jahren beginnen. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn Sie bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Altersversorgung beziehen.
Mit dem Beginn der Auszahlungsphase stellt sich die nächste Frage: Wie soll das angesparte Kapital ausgezahlt werden? Dafür stehen grundsätzlich eine lebenslange Leibrente und ein Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr zur Verfügung. Zusätzlich können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals einmalig entnehmen.
Lebenslange Leibrente
Wenn Sie sich für eine lebenslange Leibrente entscheiden, wird aus dem bis dahin angesparten Depotvermögen eine regelmäßige Rentenzahlung. Sie erhalten diese Rente anschließend lebenslang – unabhängig davon, wie alt Sie werden.
Dafür muss Ihr Altersvorsorgedepot nicht von Anfang an bei einem Versicherer geführt werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das vorhandene Altersvorsorgevermögen auf einen Anbieter für die Auszahlungsphase übertragen werden. Sie können also beispielsweise während der Ansparphase ein Altersvorsorgedepot bei einem Depotanbieter führen und das vorhandene Kapital zum Rentenbeginn für die lebenslange Leibrente zu einem anderen Anbieter übertragen.
Für die Leibrente sind zwei Varianten vorgesehen. Das vorhandene Kapital kann vollständig in eine lebenslange Leibrente umgewandelt werden. Alternativ können 80 Prozent des Kapitals für die lebenslange Leibrente verwendet werden, während die verbleibenden 20 Prozent weiter angelegt werden und daraus zusätzliche, in der Höhe variable lebenslange Auszahlungen erfolgen.
Wie hoch die lebenslange Rente später tatsächlich ausfällt, steht während der Ansparphase noch nicht fest. Entscheidend sind unter anderem das zum Rentenbeginn vorhandene Kapital und die Konditionen, zu denen die Leibrente zu diesem Zeitpunkt angeboten wird.
Auszahlungsplan
Alternativ zur lebenslangen Leibrente können Sie sich für einen Auszahlungsplan entscheiden. Dabei bleibt das vorhandene Altersvorsorgevermögen grundsätzlich angelegt und wird über einen festgelegten Zeitraum nach und nach ausgezahlt. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen.
Die Höhe der monatlichen Auszahlung wird zu Beginn der Auszahlungsphase festgelegt. Damit steht allerdings nicht automatisch fest, dass Sie diesen Betrag bis zum Ende des Auszahlungsplans erhalten. Das noch vorhandene Kapital bleibt während der Auszahlungsphase angelegt und kann sich weiterhin positiv oder negativ entwickeln. Das Kapitalmarktrisiko endet also nicht mit dem Beginn der Auszahlungsphase.
Die monatliche Auszahlung wird deshalb regelmäßig neu berechnet – spätestens alle drei Jahre. Dabei werden das zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Kapital und die verbleibende Laufzeit des Auszahlungsplans berücksichtigt. Entwickelt sich das angelegte Kapital positiv, kann sich das auch auf die weiteren Auszahlungen auswirken. Bei Kursverlusten können die monatlichen Auszahlungen dagegen sinken. Die einmal zu Beginn festgelegte Auszahlung ist damit keine bis zum 85. Lebensjahr garantierte monatliche Zahlung.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich außerdem bis zu 30 Prozent des vorhandenen Altersvorsorgevermögens auf einmal auszahlen lassen. Entscheiden Sie sich beispielsweise für die vollen 30 Prozent, steht entsprechend weniger Kapital für die anschließenden regelmäßigen Auszahlungen zur Verfügung. Die einmalige Kapitalentnahme kann grundsätzlich sowohl mit einem Auszahlungsplan als auch mit einer lebenslangen Leibrente kombiniert werden.
Der Auszahlungsplan unterscheidet sich damit deutlich von einer lebenslangen Leibrente: Das Kapital bleibt weiterhin am Kapitalmarkt angelegt, die Höhe der Auszahlung kann sich während der Laufzeit verändern und der Plan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Auch in der Auszahlungsphase bleibt die Entwicklung des vorhandenen Kapitals deshalb relevant.
Was bleibt von der Auszahlung übrig? Steuern und Sozialabgaben
Die Förderung während der Ansparphase bedeutet nicht, dass das Altersvorsorgedepot dauerhaft steuerfrei bleibt. Für die geförderte Altersvorsorge gilt grundsätzlich die nachgelagerte Besteuerung: Während der Ansparphase werden die Beiträge staatlich gefördert und die Erträge innerhalb des Vertrags nicht laufend besteuert. Dafür werden die späteren Leistungen in der Auszahlungsphase prinzipiell als Einkommen versteuert.
Das gilt sowohl für die lebenslange Leibrente als auch für die regelmäßigen Zahlungen aus einem Auszahlungsplan. Bei vollständig gefördertem Altersvorsorgevermögen wird die jeweilige Auszahlung grundsätzlich in voller Höhe mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Wie viel Einkommensteuer tatsächlich anfällt, hängt damit von Ihrer persönlichen Einkommenssituation im Ruhestand ab. Auch die mögliche Kapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent ist generell steuerpflichtig und muss im Jahr der Auszahlung berücksichtigt werden.
Bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kommt es darauf an, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind. Sind Sie als Rentner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR), fallen auf die Leistungen aus dem geförderten Altersvorsorgedepot grundsätzlich keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern werden dagegen prinzipiell auch weitere Einnahmen für die Beitragsberechnung herangezogen. Die Leistungen aus der privaten Altersvorsorge können deshalb auch bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung eine Rolle spielen. Für privat Krankenversicherte richtet sich der Beitrag ohnehin nicht nach der Höhe dieser Auszahlung.
Damit sollte bei der späteren Auszahlung zwischen Steuern und möglichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen unterschieden werden. Welche Belastung tatsächlich entsteht, hängt neben der Höhe der Auszahlung auch von der persönlichen Steuer- und Krankenversicherungssituation im Ruhestand ab.
Die Grundlagen stehen – die Details entscheiden
Das neue Altersvorsorgedepot erweitert die Möglichkeiten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge deutlich. Die Förderung kann künftig von einem größeren Personenkreis genutzt werden, bei der Kapitalanlage stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung und auch für die spätere Auszahlung gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Damit kennen Sie zunächst die wichtigsten Grundlagen: Wer kann die Förderung nutzen, wie hoch ist sie, welche Möglichkeiten gibt es bei der Geldanlage und wie kommt das angesparte Kapital später wieder heraus? Bei einer Altersvorsorge, die über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte läuft, gibt es allerdings noch einige weitere Punkte, die einen genaueren Blick verdienen.
Eine Frage beschäftigt derzeit besonders viele Menschen, die bereits einen Riester-Vertrag haben: Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot übertragen – und lohnt sich ein solcher Wechsel überhaupt? Genau damit beschäftige ich mich in einem der nächsten Beiträge.
Jede Altersvorsorge ist so individuell wie der Mensch dahinter.
Sie haben Fragen zum Altersvorsorgedepot oder möchten wissen, ob und wie es zu Ihrer persönlichen Situation passt? Dann lassen Sie uns darüber sprechen.
Weitere Aspekte des Altersvorsorgedepots werde ich ebenfalls noch genauer betrachten. Sobald die entsprechenden Beiträge erschienen sind, werde ich sie hier ergänzen und verlinken.
Beitragsbild: KI-generiert

